Beschlussvorlage - 10/SVV/0601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Umbenennung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen in „Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen“.

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Erläuterung

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2008 unter anderem den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen gemäß § 43 Abs. 1 BbgKVerf gebildet. Zur Bildung eines Ausschusses gehört auch die Vergabe seiner Bezeichnung.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist zuständig für:

 

- Angelegenheiten der Stadtentwicklung von grundsätzlicher Bedeutung,

- Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die die Stadtentwicklung betreffen,

- Prüfung der gemeindlichen Interessen im Rahmen der Beteiligung an Planungen anderer Planungsträger, wenn städtebauliche Gesichtspunkte berührt werden,

- Abstimmungen von Stadtplanungen mit dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.

 

Die Zuständigkeit erstreckt sich somit auf sämtliche Angelegenheiten, die dem Verantwortungsbereich des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen zuzuordnen sind, insbesondere auch solche, die die Stadtentwicklung betreffen.

 

Um bereits aufgrund des Namens, das heißt der Bezeichnung des Ausschusses, einen Bezug zu den Aufgaben des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung und Bauen herzustellen, soll der Ausschuss umbenannt werden in „Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen“.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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