Beschlussvorlage - 10/SVV/0623
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.1 "Neuer Markt/Plantage"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
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06.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Anhörung
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07.09.2010
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28.09.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Die
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu Bürgereinwendungen und die Stellungnahmen
der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gebilligt. (Anlage)
2.
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr.1 „Neuer Markt/Plantage“. (Anlage)
Erläuterung
Begründung:
Geltungsbereich
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 5.
Dezember 1990 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“
beschlossen. Der ursprüngliche Geltungsbereich wurde durch die Beschlüsse vom
3. Juli 1991 und 2. September 1992 erweitert. Für einen Teil dieses
Geltungsbereiches wurde im Februar 2000 die frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchgeführt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die südliche
Straßenbegrenzungslinie der Yorckstraße, die süd-westliche
Straßenbegrenzungslinie der Siefertstraße, die westliche Platzkante des Neuen
Marktes, die Verlängerung der östlichen Gebäudekante des Kutschpferdestalls bis
zur südlichen Straßenbegrenzungslinie der Breiten Straße, die südliche
Straßenbegrenzungslinie der Breiten Straße und die westliche
Straßenbegrenzungslinie der Dortustraße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 7,6 ha.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Das Plangebiet liegt in dem am 15. November 1999 förmlich
festgesetzten Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“. Zur Umsetzung der
Sanierungsziele, insbesondere zur Neuordnung des Blockinnenbereichs ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Verlagerung der
Feuerwache ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung von Planungsrecht für
eine mögliche Nachnutzung des Geländes.
Planungsziele
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden insbesondere
die folgenden Planungsziele verfolgt:
- planungsrechtliche
Sicherung der Bauvorhaben auf dem Gelände des früheren Kutschpferdestalls,
- Bestimmung
der Nutzungsmöglichkeiten und Sicherung von Erweiterungsflächen für das
frühere Brock´sche Palais,
- Festsetzungen
zur Nachnutzung bzw. Neubebauung des Geländes der Feuerwache,
- Neuordnung
des Blockinnenbereichs unter Freihaltung einer Blockdurchwegung und
Eröffnung von ergänzenden Bebauungsmöglichkeiten,
- Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung auf der Fläche
des Langen Stalls sowie für einen Wiederaufbau der Garnisonkirche,
- Sicherung
der Freiflächen der früheren „Plantage“ als öffentliche Grünfläche mit
Spiel- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche,
- Neuordnung
des Verkehrs im Zuge der geplanten Weiterführung des Stadtkanals in der
Yorckstraße und in der Dortustraße.
Das Nutzungsspektrum für die möglichen Neubauflächen im
Plangebiet reicht von mischgebietsverträglichem Gewerbe über
Wissenschaftseinrichtungen bis hin zum Wohnen und ist im weiteren Verfahren noch näher zu
bestimmen.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes gemäß § 1 BauGB liegen vor.
Der
Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar. Der
Bebauungsplan widerspricht mit seinen Zielen und Zwecken nicht dem
Flächennutzungsplan.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der
Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine
Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn die Stadt durch
den Bebauungsplan geschaffene Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung
von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den Treuhänder aus dem
Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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104,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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59 kB
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7
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(wie Dokument)
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33,3 kB
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