Beschlussvorlage - 10/SVV/0625

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wie aus der Anlage ersichtlich.

 

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Erläuterung

Sachverhalt / Begründung:

 

I. Sachstand

 

Die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH (im Folgenden BüH gGmbH genannt) wurde zum 2. November 1995 gegründet. Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit 51% Mehrheitsgesellschafterin; der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. hält 49% der Geschäftsanteile. Die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages wurde am 25. November 2003 notariell beurkundet. 

 

Die BüH gGmbH betreibt das Bürgerhaus am Schlaatz als Begegnungsstätte und sozial-kulturelles Zentrum. Im Bürgerhaus werden zahlreiche Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebote für alle Generationen ermöglicht bzw. durchgeführt und organisiert. Die BüH gGmbH ist in den Tätigkeitsbereichen offene Jugendarbeit (Jugendclub ALPHA), Veranstaltungsort und Stadtteilkulturarbeit aktiv. Seit Januar 2010 befindet sich das Kindermusiktheater Buntspecht in der Trägerschaft der BüH gGmbH.

 

 

II. Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages der BüH gGmbH vom 25. November 2003

(im Folgenden „aktueller Gesellschaftsvertrag“ genannt)

 

Anliegen des vorliegenden Entwurfes einer Neufassung des Gesellschaftsvertrages der BüH gGmbH (im Folgenden „Neufassung“ genannt) ist insbesondere die Anpassung an bewährte Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Landeshauptstadt Potsdam und an die Anforderungen nach dem Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam. Berücksichtigung fanden insbesondere die Regelungen der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 15 Kommunalrechtsreform-AnpassungsG vom 23. 9. 2008 (GVBl. I S. 202).

 

1. EURO- Anpassung des Stammkapitals

 

Für die Neufassung wurde der DM-Betrag des Stammkapitals des aktuellen Gesellschaftsvertrages (50.000 DM) in EURO umgerechnet (25.564,59 EURO) und auf 25.600 EURO geglättet. Damit ergeben sich unter Beibehaltung der Anteilsverhältnisse folgende Geschäftsanteile:

 

·  Geschäftsanteil der Landeshauptstadt Potsdam                               13.056 EURO (51%),

·  Geschäftsanteil des Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V.          12.544 EURO (49%).

 

Die Stammkapitalerhöhung beträgt damit insgesamt 35,41 EURO; davon entfallen 18,06 EURO auf die Landeshauptstadt Potsdam und 17,35 EURO auf den Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V..

Gemäß § 6 Abs. 4 der Neufassung gewährt jeder Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme.

 

2. Überarbeitung des Gesellschaftszwecks beziehungsweise -gegenstandes der BüH gGmbH

s. anliegende Synopse

 

Der Gesellschaftsgegenstand der BüH gGmbH wurde überarbeitet und zeitgemäß formuliert. Eine diesbezügliche Voranfrage an das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg ergab, dass die Neuformulierung des Betätigungsfeldes von ursprünglich „im Umfeld des Bürgerhauses Potsdam“ (s. § 2 Abs. 1 des aktuellen Gesellschaftsvertrages) in „in der Landeshauptstadt Potsdam“ (s. § 2 Abs. 2 der Neufassung) als eine wesentliche Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes gewertet wird. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich insbesondere die Anforderungen des § 92 Abs. 3 BbgKVerf (s. unter 2.1 bis 2.3) sowie die Genehmigungspflicht gemäß § 100 Ziff. 1 BbgKVerf.

 

2.1. Besonderheiten der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH  

 

Aus fachlicher Sicht wird nachfolgend ein öffentliches Interesse an der Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der BüH gGmbH begründet, so dass auf die Einholung von Angeboten gemäß § 92 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf verzichtet wurde.

 

Die BüH gGmbH fördert die Kinder- und Jugendhilfe, Sport, Kunst und Kultur - vornehmlich die Stadtteilkultur und die kulturelle Bildung - sowie das bürgerschaftliche Engagement (s. § 2 Neufassung - Zweck und Gegenstand des Unternehmens).

 

Neben der BüH gGmbH sind in diesem Feld eine Vielzahl von freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit sowie private Anbieter in der Landeshauptstadt Potsdam tätig. Diese decken ein breites Spektrum von Organisationsformen sowie fachlichen und weltanschaulichen Ansätzen ab. Die bestehenden Leistungsangebote in freier Trägerschaft sowie durch private Anbieter sollen in diesem Feld in der Landeshauptstadt Potsdam um ein kommunales Leistungsangebot der sozial-kulturellen und Gemeinwesenarbeit ergänzt werden.

 

Die BüH gGmbH wird gemeinsam durch die Landeshauptstadt Potsdam (51%) und dem Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (49%) als Gesellschafter getragen. Wie sich anhand der Entwicklung der BüH gGmbH erkennen lässt, ermöglicht diese Kombination von kommunaler Steuerung und bürgerschaftlichem Engagement eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit der Arbeit. Das durch die BüH gGmbH betriebene Bürgerhaus am Schlaatz mit integriertem Jugendclub ALPHA hat sich in den letzten Jahren zu einem der großen Veranstaltungsorte in Potsdam und wichtigem sozial-kulturellen Zentrum entwickelt. Im Wohngebiet am Schlaatz gelegen, hat es sowohl für das Wohngebiet eine große Bedeutung als auch für die gesamte Stadt Potsdam. Die Ausstrahlung der Aktivitäten der BüH gGmbH auf das gesamte Stadtgebiet hat sich bewährt und soll zielgerichtet weiter ausgebaut werden.

 

Bei der Umsetzung von kommunalen Entwicklungszielen der LHP, wie sie z.B. im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der LHP formuliert sind, kann die BüH gGmbH zukünftig eine stärkere Rolle spielen. So will die LHP u.a. das zivilgesellschaftliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger befördern und den schwellenarmen Zugang zu qualifizierten und zukunftsfähigen Angeboten aus Bildung, Wissen und Kultur für alle Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Die BüH gGmbH kann z.B. modellhaft Umsetzungsmöglichkeiten für diese kommunalen Ziele entwickeln, um die Machbarkeit zu überprüfen oder - auch übergangsweise - Aufgaben zu übernehmen, die der Zielerreichung dienen. Die zwingende städtische Begleitung solcher Maßnahmen gewährleistet eine hohe Zuverlässigkeit und Transparenz der Arbeit.

 

Potsdam als Heimatstadt soll Raum bieten für Kreativität und soziales Engagement. Die bisherige punktuelle Übernahme von stadtweiten Aufgaben der BüH gGmbH in diesem Feld zeigt, dass die Qualität der Arbeit gewinnt, wenn die Aktivitäten nicht auf das Wohngebiet am Schlaatz beschränkt bleiben, sondern Verbindungen zwischen den doch sehr unterschiedlichen Potsdamer Stadtteilen geschaffen werden können.

Qualitativ hochwertige sozial-kulturelle und Gemeinwesenarbeit zeichnet sich neben dem aktiven Engagement der Bürgerinnen und Bürger durch eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung, mit öffentlichen Einrichtungen, mit anderen Trägern sozialer Arbeit, mit Schulen, mit Kirchengemeinden, mit Bürgerinitiativen, Wohnungsbaugesellschaften, Geschäftsleuten und Firmen, mit den politisch Verantwortlichen und mit den Parteien aus. Die BüH gGmbH, die im Gegensatz zu anderen Anbietern keine partikularen Interessen verfolgt, sondern als Gesellschaft mit kommunaler Beteiligung überparteilich, nicht-konfessionell und weltanschaulich neutral ist, kann diese Zusammenarbeit organisieren. Ein weiteres Qualitätsmerkmal der Arbeit, das von privaten Dritten nicht unbedingt erfüllt wird, ist, dass die Angebote allen offen stehen und nicht an Mitgliedschaften z.B. in Vereinen gebunden sind.

 

Die BüH gGmbH erreicht bisher etwa 80.000 Nutzerkontakte im Jahr. Die Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes würde ermöglichen, dass neue Zielgruppen erreicht werden und damit weitere Bürgerinnen und Bürger von dem Angebot profitieren könnten. Denn mit der räumlichen Erweiterung kann zuverlässiger, flexibler und kurzfristiger als bisher auf Bürgerwünsche und neue Anforderungen eingegangen werden.

 

Als alternatives Angebot zu den tätigen freien und privaten Trägern kann so eine große Bürgernähe, und damit eine hohe Qualität der Arbeit, mit einer Steuerung der Aufgaben und Aktivitäten im Rahmen einer politischen Willensbildung durch die Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung, d.h. einer hohen Zuverlässigkeit der Arbeit, kombiniert werden.

 

2.2. Wirtschaftlichkeitsanalyse

 

Gemäß § 92 Abs. 3 BbgKVerf wurde in Vorabstimmung mit dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg von fachlicher Seite eine Wirtschaftlichkeitsanalyse eingeholt und die BüH gGmbH bezüglich der Erweiterung ihres Betätigungsfeldes auf das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam mit potenziellen Privatisierungsalternativen verglichen. Es wurde untersucht, ob die BüH gGmbH im Hinblick auf die räumliche Erweiterung des Gesellschaftszweckes im Gesellschaftsvertrag die Anforderungen an die Genehmigungspflichten nach § 100 Nr. 1 BbfKVerf erfüllt.

 

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse kommt zu folgendem Ergebnis:

(In der Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit „BH Schlaatz“ abgekürzt.)

 

„Wir fassen hierzu die wesentlichen Aussagen unserer Wirtschaftlichkeitsanalyse wie folgt zusammen:

 

  • Die Förderrichtlinie von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 74 i. V. m. §§ 11, 13 und 14 SGB VIII in der Landeshauptstadt Potsdam (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 26. Februar 2009 – DS 09/SVV0025) vom 27. Februar 2009 gibt den engen finanziellen Rahmen vor, innerhalb dessen die Betreiber von Jugendklubs, unabhängig davon, ob es sich um eine private Trägereinrichtung oder eine kommunale Trägereinrichtung handelt, ihre Tätigkeiten vergütet bekommen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Betreiben eines Jugendklubs sind aufgrund der Förderrichtlinie weitestgehend vereinheitlicht.
  • Der direkte Vergleich der Einnahmen-/Ausgabenkalkulation für das Jahr 2010 des Jugendklubs ALPHA der BH Schlaatz mit dem Jugendklub „Nowawes“ unter Punkt 3.3.1 hat gezeigt, dass sich die Gesamtausgaben nicht wesentlich von einander unterscheiden. Die BH Schlaatz betreibt den Jugendklub ALPHA genauso wirtschaftlich wie die private Trägereinrichtung.
  • Die Landeshauptstadt Potsdam hat im Rahmenkonzept zur Entwicklung und Steuerung von Bürger- und Begegnungshäusern nur eine Richtlinie erarbeitet. Es gibt keine festen Vergütungssätze. Die Fördermittel werden im Wege der institutionellen Förderung je Bürger- und Begegnungshaus auf Antrag von der Landeshauptstadt Potsdam bewilligt.
  • Der direkte Vergleich der Einnahmen-/Ausgabenkalkulation für das Jahr 2010 des Bürgerhauses am Schlaatz mit dem hinsichtlich der Personal- und Raumausstattung annähernd vergleichbaren „Malteser Treffpunkt Freizeit“ hat gezeigt, dass sich die  Gesamtausgaben nicht wesentlich von einander unterscheiden. Die BH Schlaatz betreibt das Bürgerhaus am Schlaatz genauso wirtschaftlich wie die private Trägereinrichtung.
  • Die Gesellschaft ist mit einer Vielzahl ihrer Projekte bereits punktuell in der Landeshauptstadt Potsdam tätig (vgl. Punkt 2.3). Die BH Schlaatz hat sich bereits bei der Durchführung einzelner Projekte im Hinblick auf die fachliche Qualität und die Zuverlässigkeit in der Durchführung bewährt.“

 

Die „vorgenommenen wirtschaftlichen Vergleiche des Jugendklubs ALPHA sowie des Bürgerhauses der BH Schlaatz mit annähernd vergleichbaren Einrichtungen privater Träger haben gezeigt, dass die BH Schlaatz ihre Einrichtungen vergleichbar wirtschaftlich führt. Die BH Schlaatz erbringt ihre Leistungen im Vergleich mit einer privaten Trägereinrichtung in mindestens gleicher Qualität und Zuverlässigkeit bei gleichen oder geringeren Kosten.“

 

„Die Wirtschaftlichkeit der BH Schlaatz ist unseres Erachtens im Hinblick auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 92 Abs. 3 BbgKVerf gegeben.“

 

2.3. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) zur Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes

.

Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf wurde bezüglich der Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der BüH gGmbH eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Potsdam eingeholt.

In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf zur Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes  teilte die IHK mit, dass sie keine Bedenken gegen die Erweiterung des Geschäftszweckes hat.

 

2.4. Stellungnahme des Finanzamtes Potsdam

 

Der anliegende Entwurf zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages wurde vom Finanzamt Potsdam geprüft. Gemäß Schreiben vom 30. Juli 2010 ergaben sich keine Beanstandungen gegen die Neufasssung.

 

2.5. Kommunalrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes

 

Gemäß § 100 BbgKVerf bedürfen Entscheidungen der Gemeinde über die wesentliche Erweiterung des Gegenstandes eines Unternehmens nach § 92 Abs. 2 Nr. 4 BbgKVerf der kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Neufassung und Wirtschaftlichkeitsanalyse wurden mit dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg vorabgestimmt. Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Neufassung soll ein Antrag auf Genehmigung der wesentlichen Erweiterung des Gegenstandes der BüH gGmbH eingereicht werden.

 

3. Namensänderung

 

Von fachlicher Seite wurde angeregt, der Gesellschaft auf Grund der Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes einen neuen Namen zu geben. Die „Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH“ soll in „Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH“ umfirmiert werden. Der vorgeschlagene Name wurde in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen. 

 

 

 

 

 

 

4. Aufsichtsrat

 

4.1. Bezeichnung des Aufsichtsorgans

 

Das Aufsichtsorgan der BüH gGmbH wird im aktuellen Gesellschaftsvertrag als „Kuratorium“; im Entwurf auf Grund seiner – bereits in § 8 Abs. 1 Satz 1 des aktuellen Gesellschaftsvertrages verankerten – Rechte und Pflichten im Sinne des § 52 GmbHG jedoch aus Transparenzgründen als „Aufsichtsrat“ bezeichnet. 

 

4.2. Zusammensetzung des Aufsichtsorgans alt und neu

 

4.2.1. Zusammensetzung des Kuratoriums gemäß aktuellem Gesellschaftsvertrag 

 

Gemäß § 8 Abs. 1 und 4 des aktuellen Gesellschaftsvertrages setzten sich Kuratorium und zugeordnete Stimmverhältnisse der BüH gGmbH wie folgt zusammen: 

 

 

Sitze

 

Besetzung

Stimmen

1 Sitz

 

gemeinsame Besetzung durch Stadtverordnete aus Kulturausschuss  und Jugendhilfeausschuss

4

1 Sitz

Stadtverwaltung der LHP

4

1 Sitz

Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V.  

3

1 Sitz

Hausversammlung des Bürgerhauses am Schlaatz

3

 

Die mit dem Sitz verbundenen Rechte und Pflichten können durch mehrere Personen je Sitz wahrgenommen werden (s. § 8 Abs. 1 Satz 6 des aktuellen Gesellschaftsvertrages).

Je  Sitz erfolgt eine einheitliche Stimmabgabe. Bei  Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (s. § 8 Abs. 4 Satz 4 und 5 des aktuellen Gesellschaftsvertrages).

Gemäß § 8 Abs. 2 des aktuellen Gesellschaftsvertrages ist der Leiter des Jugendamtes Vorsitzender des Kuratoriums.

 

 

4.2.2. Zusammensetzung des Aufsichtsrates gemäß Neufassung 

 

Unter Einbeziehung von Vertretern der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam, beider Gesellschafter der BüH gGmbH sowie der Hausversammlung des Bürgerhauses und Beachtung der Vorschriften des § 41 i.V. mit § 97 Abs. 1, 2 und 4 BbgKVerf soll der Aufsichtsrat aus folgenden fünf Mitgliedern bestehen (s. § 8 Abs. 1 Neufassung):

 

a)      Der Fachbereichsleiter/die Fachbereichsleiterin Jugendamt der Landeshauptstadt Potsdam ist Aufsichtsratsmitglied und nimmt den Vorsitz im Aufsichtsrat wahr. 

 

b)      Zwei Aufsichtsratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 und 4  i.V.m. § 41 BbgKVerf aus deren Mitte entsandt.

 

c)      Ein Aufsichtsratsmitglied wird vom Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. entsandt.

 

d)      Ein Aufsichtsratsmitglied wird von der Hausversammlung der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH entsandt.

 

 

5. Finanzielle Auswirkungen

 

Auf Grund der Glättung des Stammkapitals hat die Landeshauptstadt Potsdam eine Einzahlung in Höhe 18,06 EURO zu leisten.

 

Die Kosten der Gesellschaftsvertragsänderung trägt die BüH gGmbH. 

 

6. Rechtliche Grundlage zur Beschlussfassung

 

Gemäß § 13 Nr. 3 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 4. März 2009 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

Da es sich bei dieser wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages der BüH gGmbH nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, das nach § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters unterliegt, ist hier die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben.

 

 

Anlagen:

 

  • Entwurf zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages
  • Synopse zu Gesellschaftszweck und -gegenstand

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanielle Auswirkungen:

 

Der DM-Betrag des Stammkapitals des aktuellen Gesellschaftsvertrages (50.000 DM) wurde in EURO umgerechnet (25.564,59 EURO) und auf 25.600 EURO geglättet. Damit ergeben sich Geschäftsanteile in Höhe 13.056 EURO (51%) für die Landeshauptstadt Potsdam und 12.544 EURO (49%) für den Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V..   

 

Die Stammkapitalerhöhung beträgt insgesamt 35,41 EURO; davon entfallen 18,06 EURO auf die Landeshauptstadt Potsdam und 17,35 EURO auf den Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V..

 

Die Kosten der Gesellschaftsvertragsänderung trägt die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH. 

 

 

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Anlagen

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