Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0787

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister, Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service, informiert gemäß Beschluss DS 10/SVV/0155 über den Stand der Ausräumung der im KPA-Prüfbericht formulierten Bemerkungen und Hinweise.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 10/SVV/0155 vom 01.09.2010 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, geeignete Konsequenzen aus dem Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsamts (KPA) über den Kommunalen Immobilien Service (KIS) von Oktober 2008 zu ziehen und im Oktober 2010 über die Ausräumung der im Prüfbericht formulierten Bemerkungen und Hinweise zu berichten.

Nach Vorlage des Prüfberichtes wurden die Bemerkungen und Hinweise mit der Werkleitung des KIS und nachfolgend mit den zuständigen Mitarbeitern intensiv ausgewertet und Maßnahmen zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe festgelegt. Dies betrifft vor allem den Umgang mit den Vergabevorschriften der Landeshauptstadt Potsdam. Die Maßnahmen sahen neben umfangreichen Schulungen der mit Vergaben beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Überarbeitung der Vergabevollmachten und die Implementierung eines internen Kontrollsystems vor. Über den Stand der Ausräumung und Umsetzung der Maßnahmen wurde im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Werksausschuss des KIS informiert.

Zur Verbesserung und Optimierung der Strukturen des Eigenbetriebes wurde Ende 2009 durch die Werkleitung des KIS eine externe Organisationsuntersuchung in Auftrag gegeben. Über die Ergebnisse und die sich daraus ergebenen Umsetzungsmaßnahmen wird der KIS den Werksausschuss informieren. Die vorgeschlagenen organisatorischen Veränderungen sollen einen wichtigen Beitrag leisten, um bestehende Kompetenzen innerhalb des KIS besser zu bündeln und die Verwaltungsabläufe weiter zu optimieren.

Mit Schreiben vom 27.05.2010 hat das Innenministerium des Landes Brandenburg dem KIS mitgeteilt, dass die Feststellungen im Prüfbericht als ausgeräumt bzw. erledigt betrachtet werden. Auf Bitte des Ministeriums wurde darüber hinaus dem Kommunalen Prüfungsamt ein Bericht über den im Rahmen der Prüfung nicht geklärten Verbleib von im Jahre 2005 erworbenen, gebrauchten Anlagevermögen aus der Insolvenzmasse eines sozialen Vereins zur Verfügung gestellt. In seinem Schreiben vom 14.09.2010 (beiliegend) teilte das Ministerium des Innern mit, dass nunmehr auch diese Feststellung als ausgeräumt betrachtet wird.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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