Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0788

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Verwaltung hat dem OBR Grube zu der gleichen Problemstellung bereits in der Sitzung  vom 29.04.2010 zu der DS 10/OBR/0030 das Ergebnis der rechtlichen Prüfung erläutert.

 

Eine Wiederaufnahme von Bebauungsplanverfahren aus der Zeit vor der Eingliederung des Ortsteils Grube scheitert nach wie vor an den zwingend zu beachtenden „Zielen der Landesplanung“, die im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg verankert sind. Nach dem LEP B-B liegt der Bereich „Am Küssel“ außerhalb des vorgegebenen Gestaltungsraums, in dem die Siedlungsentwicklung stattfinden soll. Die vorhandene Bebauung „Am Küssel“ muss als Splittersiedlung eingestuft werden. Der LEP B-B legt als Ziel explizit fest, dass die Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen zu vermeiden ist. Eine Überwindung von „Zielen“ des LEP B-B im Rahmen einer Abwägung ist rechtlich nicht möglich.

Somit ist nach den Zielen der Raumordnung eine Reaktivierung des B-Plans „Am Küssel“ ausgeschlossen.

Gleiches gilt auch sowohl für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB als auch einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, für die jeweils die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.

 

Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr. G 3 „Am Küssel“ durch die SVV am 05.12.2007 wurde gleichzeitig bekräftigt, dass die vorhandene Bebauung im Außenbereich Bestandsschutz genießt und im Interesse der Anwohner die Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden soll.

 

Entsprechend wurde seitens der Verwaltung eine Übersicht entwickelt, die auf der Grundlage der planungsrechtlichen Möglichkeiten nach § 35 Abs. 4 BauGB aufzeigt, welche Nutzungspotenziale noch innerhalb des Bestandes aktiviert werden können.

Diese Übersicht ist im Jahr 2008 in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister als Leitfaden erarbeitet und diesem zur Verteilung an die Anwohner übergeben worden. Sie ist im laufenden Jahr noch einmal ergänzt worden und kann per Mail auch von interessierten Stadtverordneten abgefordert werden.

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...