Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0788
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungspläne in Grube
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.10.2010
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03.11.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Verwaltung hat dem OBR Grube zu der gleichen Problemstellung bereits in der Sitzung vom 29.04.2010 zu der DS 10/OBR/0030 das Ergebnis der rechtlichen Prüfung erläutert.
Eine Wiederaufnahme von Bebauungsplanverfahren aus der Zeit vor der Eingliederung des Ortsteils Grube scheitert nach wie vor an den zwingend zu beachtenden Zielen der Landesplanung, die im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg verankert sind. Nach dem LEP B-B liegt der Bereich Am Küssel außerhalb des vorgegebenen Gestaltungsraums, in dem die Siedlungsentwicklung stattfinden soll. Die vorhandene Bebauung Am Küssel muss als Splittersiedlung eingestuft werden. Der LEP B-B legt als Ziel explizit fest, dass die Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen zu vermeiden ist. Eine Überwindung von Zielen des LEP B-B im Rahmen einer Abwägung ist rechtlich nicht möglich.
Somit ist nach den Zielen der Raumordnung eine Reaktivierung des B-Plans Am Küssel ausgeschlossen.
Gleiches gilt auch sowohl für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB als auch einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, für die jeweils die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.
Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr. G 3 Am Küssel durch die SVV am 05.12.2007 wurde gleichzeitig bekräftigt, dass die vorhandene Bebauung im Außenbereich Bestandsschutz genießt und im Interesse der Anwohner die Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden soll.
Entsprechend wurde seitens der Verwaltung eine Übersicht entwickelt, die auf der Grundlage der planungsrechtlichen Möglichkeiten nach § 35 Abs. 4 BauGB aufzeigt, welche Nutzungspotenziale noch innerhalb des Bestandes aktiviert werden können.
Diese Übersicht ist im Jahr 2008 in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister als Leitfaden erarbeitet und diesem zur Verteilung an die Anwohner übergeben worden. Sie ist im laufenden Jahr noch einmal ergänzt worden und kann per Mail auch von interessierten Stadtverordneten abgefordert werden.