Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0685

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Verunreinigungen im Umfeld des Hauptbahnhof sind nachweislich auf den andauernden Pendelverkehr zurückzuführen. Des weiteren werden Verschmutzungen durch Jungendliche verursacht, die sich abends im Bahnhofsumfeld aufhalten.

Aus den genannten Gründen erfolgte die Eingruppierung des Hauptbahnhofes bei der Straßenreinigung in eine Reinigungsklasse mit hoher Reinigungsdichte, die in den zurückliegenden Jahren entsprechend angepasst wurde. Gemäß Straßenreinigungssatzung wird der Bahnhofsvorplatz sechs mal wöchentlich durch die Landeshauptstadt Potsdam gereinigt. Dazu gehört die Beseitigung von Schmutz und sonstigen Verunreinigung auf den Gehwegen und Fahrbahnen.

Auch das Centermanagement bemüht sich, die Eingangsbereiche des Bahnhofes sauber zu halten. Täglich werden die Bereiche abgesammelt. Die Verunreinigungen sind auch auf die starke Frequenz und Nutzung des Hauptbahnhofes zurück zu führen. Um dem entgegenwirken zu können, wurden größere Abfallbehälter in der Babelsberger Straße aufgestellt.

 

Bei den Beschwerden zur Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum bilden die Bahnhöfe keinen Schwerpunkt. Die Beschwerden richten sich in der Regel gegen die überfüllten Behälter an den Haltestellen der ViP. Die Verantwortlichkeit für den Zustand der Haltestellen des ÖPNV sowie für die dort befindlichen Abfallbehälter liegt beim Verkehrsunternehmen.

 

Der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH kommt dem mit der Initiative „Mehr Service für Potsdam - sauber, sicher, lebenswert“ nach und sorgt damit für eine nachhaltige Qualitätsverbesserung.

 

Die Reinigungspflichten für Gehwege im Bereich der 2. barocken Stadterweiterung der Potsdamer Innenstadt und im Bereich des Sanierungsgebietes Babelsberg sind gemäß Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückseigentümer/Anlieger übertragen. Eine Beschaffung zusätzlicher Müllbehälter und Hundetoiletten würde hier nur bedingt Abhilfe schaffen, wäre aber mit erheblichen Kosten für den städtischen Haushalt verbunden.

 

Bei der Aufstellung und Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, bei der der Handlungsspielraum aufgrund der Haushaltssituation sehr eingeschränkt ist.

 

Eine flächenmäßige Aufstellung von Hundetoiletten und Papierkörben ist aufgrund der Anschaffungskosten und der jährlichen Unterhaltungskosten (Hundekottüten, Entleerung, Pflege, Wartung) von der Landeshauptstadt Potsdam nicht allein tragbar ist. Von daher bemüht sich der Fachbereich Ordnung und Sicherheit in Gesprächen mit Dritten, wie Grundstückseigentümer oder Wohnungsgenossenschaften, diese für die Aufstellung bzw. Bewirtschaftung von Hundetoiletten zu gewinnen.

 

Kosten einer Hundetoilette einschließlich  Montage                                              ca.         900 €

Jährliche Unterhaltung Hundetüten, Entleerung  pro Stück                                 ca.         300 €

Kosten Papierkorb einschließlich Montage je nach Typ zwischen             860 €            und     1.900 €

Jährliche Unterhaltung/Entleerung pro Stück               im Durchschnitt            ca.         500 €

 

Für die Sauberhaltung der Gehwege ist in der Landehauptstadt Potsdam der Anlieger verpflichtet. Die Grundstückseigentümer handeln ordnungswidrig wenn sie ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Dies wird im Rahmen der regelmäßigen Kontrollgänge durch die Dienstkräfte des Außendienstes überprüft.

 

Wenn im Zuge dieser Ortsbegehungen die Verletzung der bestehenden Anliegerpflichten festgestellt wird und der konkrete Verantwortliche nicht unmittelbar durch die Außendienstmitarbeiter angesprochen werden kann, erfolgt die Übergabe eines Informationsblattes. Mit dieser Mitteilung wird der verantwortliche Eigentümer des Grundstückes aufgefordert, den festgestellten Zustand innerhalb der nächsten 14 Tage zu beseitigen. Neben der Information über die bestehenden Rechtsgrundlagen, aus denen sich diese Pflichten ergeben, wird der Verantwortliche aufgefordert, tätig zu werden.

 

Sollte der Grundstückseigentümer trotz Aufforderung der Erfüllung seiner Anliegerpflichten entsprechend der Straßenreinigungssatzung bzw. Stadtordnung nicht nachkommen, werden auch Bußgeldverfahren gegen die entsprechenden Eigentümer eingeleitet.

 

Auf das Problem der Hunde und ihrer Hinterlassenschaft reagieren die Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit mit verstärkten Kontrollen.

 

Hundekontrollen finden durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Potsdam in Zusammenarbeit mit der Polizeiwache Mitte statt.

 

Schwerpunkte dieser Kontrollen sind die Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg sowie die Einhaltung der Stadtordnung der Landeshauptstadt Potsdam. Die Stadtordnung regelt unter anderem die Verpflichtung der Hundehalter, jede Verunreinigung durch seinen Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen.

 

Die Nichtbeseitigung des Hundekotes stellt einen Verstoß gegen die „Stadtordnung“ dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Allerdings gestaltet sich die Durchsetzung und Ahndung in der Praxis problematisch, da sich das Geschehen in den seltensten Fällen vor den Augen der städtischen Dienstkräfte abspielt.

 

Die Ordnungswidrigkeit ist eine mit einer Geldbuße bedrohte Handlung. In minder schweren Fällen können auch Verwarnungen unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder mündliche Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Es wird deswegen auch als "kleines Strafrecht" bezeichnet. Eine Ahndung erfolgt dann aber immer für die Vergangenheit. Damit ist nicht gewährleistet, dass die Verunreinigung entfernt wird, bzw. zukünftig den Anliegerpflichten nachgekommen wird.

 

Die Kontrollen der Mitarbeiter sind Bestandteil der täglichen Diensterfüllung und dienen ausschließlich der Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Landeshauptstadt Potsdam.

Auf Grund des Personalbestandes der Arbeitsgruppe können aber generell keine ständigen flächendeckenden Kontrollen gewährleistet werden.

 

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