Beschlussvorlage - 10/SVV/0755
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet "Glasmeisterstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.10.2010
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03.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.10.2010
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Erläuterung
Begründung:
1. Geltungsbereich
Das Gebiet bildet das städtebauliche Scharnier zwischen dem Wohngebiet Zentrum-Ost und dem Sanierungsgebiet Babelsberg-Nord (Weberviertel).
Das Untersuchungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Johannsenstraße,
- im Westen durch die nordwestliche Begrenzungslinie der Fr.-List-Straße zwischen Einmündung
Johannsenstraße und R.-Breitscheid-Straße,
- im Norden durch die nördlichen Begrenzungslinie der R.-Breitscheid-Straße,
- im Osten durch die östliche Begrenzungslinie der Daimlerstraße.
Die grundstücksscharfe Abgrenzung ist der beigefügten Karte zu entnehmen (Anlage).
2. Ausgangssituation
Im Gegensatz zur Entwicklung der angrenzenden Stadtteile Sanierungsgebiete Babelsberg und Zentrum-Ost ist die städtebauliche Entwicklung im vorgesehenen Untersuchungsgebiet nicht voran gekommen. Insbesondere hat sich die dem Beschluss vom 04.09.2002 (Aufhebung des Beschlusses zur vorbereitenden Untersuchung für den Bereich An der Nuthestraße, DS-Nr. 02/SVV/0599) zugrunde liegende Erwartung, die Entwicklung könne in diesem Teilgebiet ausreichend über die Instrumente des klassischen Planungsrechts gesteuert werden, nicht erfüllt.
So bestehen auffallende und anhaltende Mängel und Missstände in den nicht oder untergenutzten Flächen südlich der Glasmeisterstraße, in den vorhandenen Altlasten des ehemaligen Gaswerkes, in großflächigen Versiegelungen und im Erneuerungsbedarf vorhandener Gebäude. Darüber hinaus stellt die Lage an lärmemittierenden Verkehrsstraßen ohne Schutzmaßnahmen ein Defizit für die Entwicklung dar.
Demgegenüber bietet die zentrale und sehr gut erschlossene Lage im Übergangsbereich zwischen Zentrum-Ost und dem Stadtteilzentraum Babelsberg ein hervorragendes Potential für die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnnutzung in verdichteten Strukturen und zur Überwindung einer markanten Meidezone im urbanen Kontext des Stadtgefüges.
3. Ziel
Ziel der Untersuchung nach § 141 BauGB ist es, unter Berücksichtigung der Auswirkungen für die Betroffenen und unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange festzustellen, ob mit den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts die Mängel und Missstände behoben werden können und ob das Verfahren durchführbar ist. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Untersuchung soll das Planungsziel in der Entwicklung von Mischgebietsflächen mit höherer Dichtestufe bei gleichzeitiger Beschränkung von Einzelhandel gemäß Einzelhandelskonzept bestehen. Das Resultat der vorbereitenden Untersuchungen wird der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung über das weitere Verfahren vorgelegt.
4. Hinweise
Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichzusetzen mit dem Beschluss über die förmliche Festsetzung eines Sanierungs- oder Entwicklungsgebietes. Diese bedarf der gesonderten Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über dessen förmliche Festsetzung.
Gemäß § 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Landeshauptstadt Potsdam oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes bzw. der städtebaulichen Entwicklung eines Bereiches oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich sind. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden.
Vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen an hat die Baugenehmigungsbehörde Entscheidungen über Baugesuche für Vorhaben im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen und die Beseitigung baulicher Anlagen vorläufig zu untersagen. Dies gilt für solche Fälle, bei denen zu befürchten ist, dass durch die genannten Vorhaben die in dem Untersuchungsgebiet absehbaren Planungen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würden ( § 141 Abs. 4 i. V. m. § 15 BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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265,9 kB
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