Beschlussvorlage - 01/SVV/0971
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Änderung des Bebauungsplanes SAN-P06 Holländisches Viertel im Teilbereich Block 10 und zugleich Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN-P06/1 im Teilbereich Block 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Tel. 3214
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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23.01.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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26.02.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.02.2002
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.03.2002
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Erläuterung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. SAN - P06/1
"Holländisches Viertel" im Teilbereich Block 10 gemäß § 1 BauGB beschlossen.
1.
Bebauungsplan SAN-P06 "Holländisches Viertel"
Der
Bebauungsplan SAN-P06 "Holländisches Viertel" wurde in der Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05.04.2000 als Satzung beschlossen. Die
Bekanntmachung über die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens erfolgte im
Amtsblatt Nr. 10 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 03.08.2000.
Dieser
Textbebauungsplan setzt ausschließlich die Sicherung des "Holländischen
Viertels" als Wohnstandort mit gebietsverträglicher gewerblicher Nutzung
wie Läden und nicht störenden Handwerksbetrieben fest und gewährleistet den
Schutz vor unverträglichen Nutzungen.
2.
Anlass für die Änderung
Da durch
den Bebauungsplan SAN-P06 nur Nutzungen geregelt wurden, unterdessen jedoch
Voranfragen zu Baupotentialen im Innenbereich des Blockes gestellt worden sind,
die ohne Bauleitplanung nicht genehmigungsfähig sind, wird eine Qualifizierung
der Planung notwendig.
Für die
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das o.g. Gebiet soll
daher ein qualifizierter Bebauungsplan nur für den Teilbereich Block 10 gemäß §
2 Abs.1 BauGB aufgestellt werden.
Durch die
Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Sicherung der
historisch gewachsenen Gelände- und Nutzungsstrukturen im Block 10 erfolgen.
Darüber hinaus soll der Bebauungsplan dazu dienen, Bebauungsmöglichkeiten im
Bestand, insbesondere in den Baulücken, aufzuzeigen, ohne die gewachsenen
Strukturen zu beeinträchtigen.
3.
Geltungsbereich des Änderungsgebietes
Das ca.
1,7 ha große Plangebiet liegt im Geltungsbereich des förmlich festgesetzten
Sanierungsgebietes "Holländisches Viertel" (Sanierungssatzung vom
30.06.1992, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr.7 vom 07.07.1992
und Erhaltungssatzung vom 10.08.1992, veröffentlicht in der Sonderausgabe des
Amtsblattes vom 21,08.1992, "Ergänzende Erläuterungen" im Amtsblatt
Nr. 9 vom 21.09.1992).
Der
Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
Abgrenzung
nach Norden: Straßenmitte
der Mittelstraße
Abgrenzung
nach Westen: östliche
Straßenbegrenzungslinie der Friedrich-Ebert-Straße
Abgrenzung
nach Osten: Straßenmitte
der Benkertstraße
Abgrenzung
nach Süden: nördliche
Straßenbegrenzungslinie der Gutenbergstraße
Der
Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
4.
Bestehende Situation
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist durch die für das "Holländische
Viertel" typische kleinteilige Gebäude- und Nutzungsstruktur geprägt. Bis
auf die Grundstücke der Gutenbergstraße 81 und 82 (Baulücken) und die
Mittelstraße 4 (Neubau) sind die das Blockinnere, mit Ausnahme der historischen
Brandgassen, vollständig umschließenden Hauptgebäude erhalten.
5.
Ziel und Zweck der Planung
Der
Bebauungsplan soll die gewachsene Struktur des Blockes 10 schützen und behutsam
entwickeln, ohne die vorhandenen Qualitäten und die historische Bedeutung des
Quartiers zu beeinträchtigen. Für die Baulücken im Geltungsbereich
(Gutenbergstraße 81 und 82) soll eine den historischen Vordergebäuden
entsprechende Bebauung sichergestellt werden. Mit Hilfe des Bebauungsplanes
soll der vorhandene Grünflächenbestand gesichert und aufgewertet werden.
6.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die
gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1
BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 3
BauGB vereinbar. Er widerspricht in seinen Zielen und Zwecken nicht dem
Flächennutzungsplan.