Beschlussvorlage - 02/SVV/0023
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bereich Verbindliche Bauleitplanung
- Einreicher*:
- IV.1.61.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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23.01.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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29.01.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.02.2002
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.03.2002
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Erläuterung
Begründung: Anlage 1
Anlass für die
vorliegende Beschlussvorlage
Das
Autohaus Babelsberg ist Eigentümer des Grundstücks Fritz-Zubeil-Straße 72 bis
78 in Potsdam-Babelsberg. Es betreibt auf seinem Grundstück den Verkauf von
Neu- und Gebrauchtwagen. In den vergangenen Jahren haben sich Beschwerden von
Bürgern an der schlechten verkehrlichen Durchquerungsmöglichkeit der
Fritz-Zubeil-Straße in diesem Straßenabschnitt gehäuft, die im Kern auf die
unzureichende Unterbringung des ruhenden Verkehrs von Besuchern und Nutzern des
Autohauses zurückzuführen ist. In umfänglichen Abstimmungsprozessen innerhalb
der Verwaltung und mit dem Autohaus sind daher mögliche Alternativen der
Stellplatzunterbringung auf dem Grundstück und im unmittelbaren Umfeld des
Autohauses untersucht worden. Dabei ist sehr schnell deutlich geworden, dass
eine Unterbringung der Stellplätze auf dem Grundstück selbst nicht die
gewünschte Entlastung der Stellplatzsituation erzielen kann und dass daher die
angrenzenden Flächenareale in die weiteren Betrachtungen einbezogen werden
müssen. Aufgrund der vorliegenden Planungen im Entwicklungsbereich Babelsberg
müssen die hier gelegenen Kleingarten- und sonstigen Flächenareale jedoch für
eine Unterbringung zusätzlicher Stellplätze des Autohauses Babelsberg
ausgeschlossen werden. Ebenfalls ausgeschieden werden muss die dem Autohaus
südöstlich vorgelagerte Kleingartenanlage zwischen Fritz-Zubeil-Straße und
Nuthestraße, für deren Inanspruchnahme auch naturschutzrechtliche Bedenken
bestehen.
Im
Ergebnis dieser Abstimmungsprozesse verbleibt daher als einzige realistische
Lösung die Inanspruchnahme des östlich des Autohauses gelegenen Geländes, des
unmittelbar angrenzenden städtischen Grundstücks (Gemarkung Babelsberg, Flur
10, Flurstück 232) im Nahbereich des hier befindlichen Baumarktes.
Die
Inanspruchnahme dieses Areals steht jedoch im Widerspruch zu dem planerischen
Willen der Stadtverordnetenversammlung, die mit dem Beschluss zur Satzung über
den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 "Bau- und Heimwerkermarkt mit
Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße" und der Zustimmung
zum dazugehörigen Durchführungsvertrag in ihrer Sitzung am 01.04.1998 über die
Herstellung einer öffentlichen Grünfläche durch den Vorhabenträger, die Firma
Johannes Beese GmbH & Co. Berlin Vermögensverwaltung KG, entschieden hat.
Die Überwindung des Widerspruches mit der bisherigen Beschlusslage ist nur über
eine neue Beschlussfassung möglich, für die hiermit die entsprechende Vorlage
eingereicht wird.
Darstellung
des bisherigen Abstimmungsprozesses und Überblick über die weiteren
Verfahrensschritte
Im
Ergebnis der dargestellten Abstimmungsprozesse hat sich eine Inanspruchnahme
nur der Hälfte des dargestellten städtischen Grundstücks für die
Stellplatzanlage als ausreichend erwiesen. Mit einer angemessenen Begrünung
lässt sich die Parkierungsanlage aus Sicht der Verwaltung in verträglicher
Weise in den umgebenden Landschaftsraum einbinden, wenn gleichzeitig gesichert
ist, dass die damit auf dieser Fläche dann nicht mehr zu realisierenden
Begrünungsmaßnahmen des Vorhabenträgers an geeigneter anderer Stelle im
Stadtgebiet hergestellt werden.
Da
jedoch neben einer vertragsrechtlichen Vereinbarung über die
Begrünungsmaßnahmen zur dauerhaften planungsrechtlichen Sicherung der
Stellplatzanlage auch die Herstellung des Planungsrechtes über ein förmliches
Bauleitplanverfahren erforderlich ist, soll die Umsetzung des dargestellten
Lösungsvorschlags über ein zweistufiges Verfahren erfolgen.
Danach
sollen in einem ersten, auf eine befristete Realisierung der Baumaßnahme
ausgerichteten Schritt mit einer dreiseitigen vertraglichen Konstellation die
Voraussetzungen für eine Baugenehmigung für die Stellplatzanlage geschaffen und
zugleich die Durchführung der Begrünungsmaßnahmen an anderer geeigneter Stelle
gesichert werden. Die dazugehörige Ergänzung des Durchführungsvertrags zum
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 "Bau- und Heimwerkermarkt mit
Gartencenter an der Fritz-Zubeil- Straße/Ulmenstraße", die dieser Vorlage
beiliegt, regelt im Kern, dass anstelle der bislang vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen auf dem in Rede stehenden Gelände auch
eine gleichwertige Maßnahme an anderer Stelle im Stadtgebiet realisiert werden
kann. Dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend soll hierfür die Entsiegelung
und Begrünung des Schulhofes der Goetheschule in der Kopernikusstraße in
Potsdam-Babelsberg in Abstimmung mit den hierfür verantwortlichen Fachbereichen
der Verwaltung erfolgen. Zwischen der Firma Johannes Beese und dem Autohaus
Babelsberg sind die konkreten Inhalte dieser Maßnahme verbindlich vereinbart
worden. Der Pacht- oder Mietvertrag zwischen dem Autohaus und der Stadt Potsdam
regelt darüber hinaus auch den Umfang der Stellplatzanlage und der Begrünungsmaßnahmen
auf dem städtischen Grundstück.
Eine
dauerhafte auch planungsrechtliche Absicherung, die dann auch Voraussetzung für
eine unbefristete Realisierung der Stellplatzanlage sein kann, soll dann im
zweiten Schritt über eine entsprechende Bebauungsplan-Festsetzung erreicht
werden. Der im Bereich des Autohauses bereits in Aufstellung befindliche
Bebauungsplan soll daher um diese Flächen erweitert werden und für die
Errichtung der angestrebten Stellplatzanlage eine geeignete Festsetzung
aufnehmen. Dem weiteren Verfahrensgang zu diesem Bebauungsplan, der dann auf
dem fraglichen Areal die Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr.
19 aufhebt, soll an dieser Stelle jedoch nicht vorgegriffen werden. Der im
Flächennutzungsplan in diesem Bereich dargestellte durchgängige Grünzug bleibt
im Übrigen erhalten und wird nur zur Unterbringung der Stellplatzanlage für das
Autohaus Babelsberg unterbrochen.
Aktuell
zur Entscheidung steht daher der vorgelegte Ergänzungsvertrag zum
Durchführungsvertrag, der mit entsprechenden Zustimmungsvorbehalten der
Stadtverordnetenversammlung versehen ist und der der Umsetzung des ersten der
dargestellten Schritte dienen soll. Die Vereinbarung zwischen dem Autohaus und
der Firma Johannes Besse sowie der Pacht- oder Mietvertrag werden nur wirksam,
wenn der Ergänzungsvertrag die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
erfährt.
Empfehlung
der Verwaltung
Entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung kann dem Ergänzungsvertrag zum
Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 "Bau- und
Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße"
zugestimmt werden.
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In
den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligen
Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
-
Ergänzungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 19 "Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter an der
Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße" (Anlage 2 dieser Vorlage)
-
Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 "Bau- und
Heimwerkermarkt mit
Gartencenter an der Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße" incl. der dazugehörigen Anlage 3 (Anlage 3 dieser Vorlage)