Beschlussvorlage - 10/SVV/0840

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt folgt dem 2. Projektaufruf zur Bundesförderung Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten 2010 – 2014 und wird die in der Anlage 1 aufgeführten Projekte für eine Förderung vorschlagen und den kommunalen Eigenanteil bereitstellen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Bundesregierung hat erstmalig im Jahr 2009 für den Zeitraum 2009-2013 ein Förderprogramm für Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten aufgelegt. Im März 2010 erfolgte der 2. Projekt-aufruf für die anschließende Förderperiode 2010-2014. Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Maßnahmen, die der Erhaltung, Sanierung oder Weiterentwicklung nationaler UNESCO-Welterbestätten dienen und modellhaften Charakter für die städtebauliche Entwicklung der Welterbekommunen besitzen. Antragsberechtigt sind Kommunen, in deren Gebiet sich UNESCO-Welterbestätten oder Teile von Welterbestätten befinden.

 

Da von einer einmaligen Antragstellung auszugehen ist und eine Berücksichtigung von Projektanträgen nach dem Abgabetermin nicht mehr möglich ist, hat die Stadt 20 mit dem MWFK und dem MIL abgestimmte Projekte über das Land an den Bund am 20.05.2010 eingereicht.

Durch eine vom Bund eingesetzte Expertenkommission wurden aus diesen Projektvorschlägen neun Projekte für eine Förderung empfohlen. Diese Projektvorschläge sind Gegenstand dieser Beschlussvorlage (Anlage 1).

 

r diese neun Projekte wird die Stadt einen Zuwendungsantrag beim Bund einreichen und den erforderlichen kommunalen Mitleistungsanteil von 10 % im Haushalt veranschlagen.

 

Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Vorhaben und die finanzielle Beteiligung ist diesem Antrag beizufügen oder nachzureichen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beantragung der Fördermittel aus dem Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten erfordert die Bereitstellung eines kommunalen Mitleistungsanteils. Die Höhe des kommunalen Mitleistungsanteils beträgt für die Stadt Potsdam als Kommune mit nachgewiesener und anerkannter Haushaltsnotlage 10 %.

 

Die Bereitstellung des kommunalen Mitleistungsanteils in Höhe von 10 % erfolgt durch Umschichtung von Haushaltsmitteln über den FB Stadterneuerung und Denkmalpflege.

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Anlagen

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