Anfrage - 10/SVV/0896

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage der Beschlussfassungen zu den beiden Stadtteilräten „Waldstadt, Schlaatz“ und „Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld“ wird in Anlage 1 (Geschäftsgrundlage für den Stadtteilrat), Punkt 4 (Materielle Voraussetzungen) die Finanzierung der über das jährliche Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit des jeweiligen Fördergebietes über das Programm „Soziale Stadt“ beim Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege, vorbehaltlich der Genehmigung des jeweiligen Haushalts gesichert.

Aufgrund der aktuellen Planungen der Bundesregierung, aus dem Programm „Soziale Stadt“ nur noch investive Maßnahmen zu fördern und auch dieses Budgets um 155 Mio. € bundesweit zu kürzen

 

frage ich den Oberbürgermeister:

 

Wie werden die materiellen Voraussetzungen für die Arbeit der Stadtteilräte Waldstadt/Schlaatz und Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld unter diesen Voraussetzungen für die kommenden Haushaltsjahre bis 2014 sichergestellt?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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