n.ö. Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0904

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Die Wohnblöcke Karl-Liebknecht-Straße 1-11 wurden auf der Grundlage des Beschlusses des Hauptausschusses vom 25.08.2010 am 18./19.09.2010 bundesweit zum Verkauf ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte sowohl in der Tagespresse der Märkischen Allgemeinen Zeitung und der Berliner Morgenpost als auch im Internet.

Mit Schreiben vom 07.10.2010 wurden die Mieter der Karl-Liebknecht-Straße 1-11 zudem gesondert auf das laufende Ausschreibungsverfahren aufmerksam gemacht und auf die Möglichkeit ihrer Teilnahme am Ausschreibungsverfahren hingewiesen.

Die Frist zur Abgabe von Kaufgeboten endet am 22.10.2010. Im Anschluss daran wird die Auswertung der eingegangenen Kaufgebote erfolgen.

Im Falle der Veräerung der Liegenschaften werden sämtliche aus den bestehenden Mietverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten der Landeshauptstadt Potsdam als derzeitigem Eigentümer auf einen etwaigen Erwerber übergehen. Es gilt hier die gesetzliche Regelung in § 566 BGB, in der es heißt: Kauf bricht nicht Miete. Die gesetzlichen Ansprüche der Mieter aus ihren Mietverhältnissen werden insoweit unverändert gewahrt bleiben.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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