Antrag - 10/SVV/0746
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtkosten Griebnitzsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Einreicher*:
- Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.10.2010
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03.11.2010
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01.12.2010
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26.01.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss des Verkaufes von Grundstücken am Griebnitzsee durch den Bund
1. alle bisher entstandenen Kosten betreffend den Uferweg am Griebnitzsee offen zu legen und
2. ein Gutachten über die noch zu erwartenden Kosten in Auftrag zu geben und der Stadtverordnetenversammlung mit der Aufstellung des B-Planes vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Der Uferweg am Griebnitzsee mit einer Länge von ca. 2,7 km nimmt in der öffentlichen Diskussion eine große Bedeutung ein. Bisher gab es keine konkrete Aussage darüber, wie viel die Wiederfreimachung des Weges die Bürger dieser Stadt kostet. Bei der momentanen Haushaltslage ist es verantwortungsvoll, sowohl Stadtverordnete als auch Bürger Potsdams darüber zu informieren, mit welchem finanziellen Gesamtaufwand der Uferweg verbunden ist.
Auf Grund des Antrages der Fraktion FDP 09/SVV/0523 Unabhängiges Gutachten sicherte uns Herr Jakobs im Hauptausschuss am 24.06.2009 eine Risikoanalyse und eine Kostenschätzung zu. (Siehe Auszug Protokoll unten). Diese Zusage muss nun umgesetzt werden.
Aus dem Protokoll Hauptausschuss vom 24.06.2009:
Unabhängiges Gutachten Griebnitzsee
Vorlage: 09/SVV/0523 Fraktion FDP/Familien-Partei
Frau Engel-Fürstberger bringt den Antrag ein. Der Oberbürgermeister führt anschließend aus, dass diesbezüglich verschiedene Aspekte kritisch gewürdigt worden seien und im Ergebnis die Festlegung getroffen wurde, dass die Aufstellung des B-Planes mit externer Unterstützung erarbeitet werde, um damit auch neue Möglichkeiten auszuloten. Ebenso werde sich die Stadt für eine rechtlich saubere Argumentationsweise extern beraten lassen, um alle Risiken zu minimieren und werde den B-Plan vor der Beschlussfassung noch einmal extern begutachten lassen, um rechtliche Risiken und finanzielle Aufwendungen zu kennen. Diese Maßnahmen entsprechen dem vorliegenden Antrag und wurden bereits in der dazu gebildeten ständigen Arbeitsgruppe besprochen. Damit habe sich der Antrag eigentlich erledigt und könne mit einer Protokollnotiz aus dem Geschäftsgang genommen werden.
Frau Engel-Fürstberger folgt diesem Vorschlag, wenn die Prüfungen eine Risikoanalyse und eine Kostenschätzung beinhalten und vor Beschlussfassung des B-Planes vorgelegt werden - dies sagt der Oberbürgermeister zu...