Beschlussvorlage - 10/SVV/0843
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Rettungsdienstgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2010
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01.12.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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18.11.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam.
2. Der Stellenplan 2010 ist mit Wirkung vom 01.01.2011 dahingehend zu ändern, dass die folgenden Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst eingerichtet werden:
6 x Einsatzkraft Rettungsassistent, 1 VZE, - Stellenwert A 8 BBesG
4 x Einsatzkraft Rettungssanitäter, 1 VZE, - Stellenwert A 7 BBesG
Erläuterung
Begründung:
Auf der Grundlage des § 17 Abs.1 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg vom 14.07.2008 (BbgRettG, GVBl. I S. 186) hat die Landeshauptstadt Potsdam die Kosten für die ihm nach dem BbgRettG obliegenden Aufgaben zu tragen. Er ist berechtigt, für die Leistungen des Rettungsdienstes einheitlich von allen Personen, welche den Rettungsdienst in Anspruch nehmen, Benutzungsgebühren zu erheben.
Die Benutzungsgebühren sollen entsprechend § 2 und § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg die voraussichtlichen Kosten decken.
Der Erlass einer neuen Satzung ist aufgrund der Neufassung des Brandenburgischen
Rettungsdienstgesetzes vom 14.07.2008 und anderer Gesetzlichkeiten erforderlich.
Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführten Kosten-/Leistungsrechnung wurde der neue Gebührentarif zur Satzung im Anhörungsverfahren mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburg abgestimmt.
Die Gebühren wurden bezogen auf Rettungsmittel, getrennt nach Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Rettungstransportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW), unter Bezug auf die voraussichtlichen Einsatzzahlen für ein Jahr, ermittelt.
Die Erhöhung des Stellenvolumens um 10 VZE begründet sich aus der veränderten Fahrzeugvorhaltung ab dem genannten Zeitpunkt. Diese beruht auf einer Einsatzanalyse für die Fahrzeugvorhaltung 2010. Diese wurde auf der Basis des Rettungsdienstgutachtens vom 16.04.2007 der Firma Forplan errechnet.
Die Dienstbezüge für die Krankenhausärzte wurden gemäß der mit Ihnen abgestimmten Notarztkalkulation des Klinikums E. v. Bergmann für 2011 ermittelt.
Zusätzlich wird die NEF-Vorhaltung ab 2011 entsprechend Einsatzanalyse (Anlage) um eine Qualität erweitert Montag bis Sonntag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Die Erweiterung des Stellenplanes ist um die nachfolgenden Stellen erforderlich:
6 x Einsatzkraft Rettungsassistent, 1 VZE, - Stellenwert A 8 BBesG
4 x Einsatzkraft Rettungssanitäter, 1 VZE, - Stellenwert A 7 BBesG
Der Gesamtaufwand für den Rettungsdienst des Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2011 beläuft sich auf rund 5,4 Millionen EUR.
Die anteiligen Kosten der Regionalleitstelle für den Rettungsdienst der Landeshauptstadt Potsdam sind Bestandteil der Gebührenkalkulation.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt Potsdam ist nach § 10 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, den Rettungsdienst wirtschaftlich und kostendeckend durchzuführen.
Die vorliegenden Gebühren sichern die vollständige Deckung der Kosten und Aufwendungen des Rettungsdienstes.
Die Mehrkosten für die erforderlichen Stellen sind Bestandteil der Rettungsdienstgebührensatzung und werden in voller Höhe über die Gebühreneinnahmen refinanziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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7,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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6,5 kB
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