Beschlussvorlage - 10/SVV/0886
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungsgebührensatzung 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2010
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01.12.2010
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15.12.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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18.11.2010
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09.12.2010
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Erläuterung
Begründung:
Im Rahmen einer ersten Untersuchungsstufe wurde durch die Econum Unternehmensberatung in Zusammenarbeit mit den Battke Grünberg Rechtsanwälten das Gebührenmodell der Straßenreinigung der Landeshauptstadt Potsdam 2010 einer Stärken-Schwächen-Analyse unter gebührenrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten unterzogen. Die Ergebnisse wurden in einem Kurzgutachten im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten vom Januar 2010 zusammengefasst. Aus dieser Analyse wurden Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. konkrete Maßnahmen abgeleitet.
Die Umsetzung der zweiten Untersuchungsstufe wurde mit der Begleitung durch das o.g. Unternehmen bei der Erarbeitung Straßenreinigungsgebührensatzung 2011 fortgeführt.
Insbesondere die Beseitigung der Differenzierung von Misch- und maschineller Reinigung erforderte dabei die Prüfung und Einführung eines neuen Kalkulationsmodells im Straßenreinigungsbereich.
Gleichzeitig wurde auch die Darstellung und Dokumentation der Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung überarbeitet.
Der Bericht stellt die grundlegende Vorgehensweise sowie die Kalkulationsergebnisse und Abstimmungen dar. (Anlage 1)
Die Gebührenkalkulation für den Winterdienst wurde vom Fachbereich 47 erstellt. (Anlage 2)
Im Zuge von laufenden Widerspruchsverfahren, Bearbeitung von Eigentumswechseln oder Nutzungsveränderungen sowie der Bearbeitung von Veränderungen am Grundstück selbst (Teilung, Zusammenlegung, Bildung wirtschaftlicher Einheiten) ergeben sich regelmäßig Veränderungen zu den Maßstabseinheiten (Frontmetern) der Kalkulation.
Hieraus ergibt sich insgesamt das Erfordernis einer Vorkalkulation für die Gebühren der Straßenreinigung 2011 innerhalb der einzelnen Reinigungsklassen (RK).
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ergibt sich folgendes Ergebnis:
Reinigungsklasse | Gebührensatzung 2010 | Gebührensatzung 2011 | Differenz |
1/11 | 1K/10 Bbg.Straße 13,51 | 33,30 Euro | + 19,89 |
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2/11 | 0,00 | 0,00 Euro | 0,00 |
3/11 | 9,77 | 5,89 Euro | - 3,88 |
| 3K/10 5,02 | 5,89 Euro | + 0,87 |
4/11 | 9,00 | 5,17 Euro | - 4,83 |
| 4K/10 3,14 | 5,17 Euro | + 2,03 |
5/11 | 5,28 | 2,95 Euro | - 2,33 |
| 5K/10 1,61 | 2,95 Euro | + 1,34 |
6/11 | 0,00 | 0,00 Euro | 0,00 |
Winterdienst | Gebührensatzung 2010 | Gebührensatzung 2011 | Differenz |
1/11 | 3,06 Euro | 2,76 Euro | - 0,30 |
| 2/10 2,15 Euro |
| + 0,61 |
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung vor. Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Kostenüber- oder -unterdeckung im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.
Ausgehend von der durch die Firma Econum gefertigten Stärken/Schwächen-Analyse erfolgte eine komplette Überprüfung der Zuordnung der Straßen in die Reinigungsklassen. Auch die Beseitigung der Differenzierung von Misch- und maschineller Reinigung veränderte die Systematik der Kalkulation.
In der Reinigungsklasse (RK) 1 befinden sich nunmehr nur die Brandenburger Straße und Teile der Friedrich-Ebert-Straße. Der Hauptbahnhof wurde auf Grund seiner Lage der RK 4 zugeordnet; die hauptsächlich durch den ÖPNV genutzten Verkehrsflächen werden in der Kalkulation im Rahmen einer Sonderleistung Reinigung Hauptbahnhof betrachtet und die Kosten der LHP zugeordnet.
Der in der vorliegenden Kalkulation ermittelte Zuschussbedarf liegt 165.800 Euro über dem in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 angesetzten Zuschussbedarf.
| Mittelfristige Finanzplanung | gem. Kalkulation |
Erträge | 1.875.300,00 | 1.900.901,91 |
Gebührenerlöse gem. Satzung |
| 1.706.951,76 |
Inanspruchnahme Rückstellung |
| 193.950,15 |
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Aufwendungen | 2.981.000,00 | 3.173.994,20 |
Gesamtkosten |
| 3.134.771,14 |
kalk. Gewinn 3 % Brutto |
| 39.223,06 |
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Zuschussbedarf | -1.105.700,00 | -1.273.092,29 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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16,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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157,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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30,9 kB
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