Beschlussvorlage - 10/SVV/0886

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2011.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Rahmen einer ersten Untersuchungsstufe wurde durch die Econum Unternehmensberatung in Zusammenarbeit mit den Battke Grünberg Rechtsanwälten das Gebührenmodell der Straßenreinigung der Landeshauptstadt Potsdam 2010 einer „Stärken-Schwächen-Analyse“ unter gebührenrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten unterzogen. Die Ergebnisse wurden in einem Kurzgutachten im Rahmen einer „Stärken-Schwächen-Analyse“ unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten“ vom Januar 2010 zusammengefasst.  Aus dieser Analyse wurden Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. konkrete Maßnahmen abgeleitet.

Die Umsetzung der zweiten Untersuchungsstufe wurde mit der Begleitung durch das o.g. Unternehmen bei der Erarbeitung Straßenreinigungsgebührensatzung 2011 fortgeführt.

Insbesondere die Beseitigung der Differenzierung von Misch- und maschineller Reinigung erforderte dabei die Prüfung und Einführung eines neuen Kalkulationsmodells im Straßenreinigungsbereich.

Gleichzeitig wurde auch die Darstellung und Dokumentation der Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung überarbeitet.

Der Bericht stellt die grundlegende Vorgehensweise sowie die Kalkulationsergebnisse und Abstimmungen dar. (Anlage 1)

Die Gebührenkalkulation für den Winterdienst wurde vom Fachbereich 47 erstellt. (Anlage 2)

Im Zuge von laufenden Widerspruchsverfahren, Bearbeitung von Eigentumswechseln oder Nutzungsveränderungen sowie der Bearbeitung von Veränderungen am Grundstück selbst (Teilung, Zusammenlegung, Bildung wirtschaftlicher Einheiten) ergeben sich regelmäßig Veränderungen zu den Maßstabseinheiten (Frontmetern) der Kalkulation.

 

Hieraus ergibt sich insgesamt das Erfordernis einer Vorkalkulation für die Gebühren der Straßenreinigung 2011 innerhalb der einzelnen Reinigungsklassen (RK).

 

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

Reinigungsklasse

Gebührensatzung 2010

Gebührensatzung 2011

Differenz

1/11

1K/10 Bbg.Straße    13,51

33,30 Euro

             + 19,89

 

 

 

            

2/11

0,00

0,00 Euro

0,00

3/11

9,77

5,89 Euro

                - 3,88

 

3K/10                         5,02

5,89 Euro

               + 0,87

4/11

9,00

5,17 Euro

                - 4,83

 

4K/10                         3,14

5,17 Euro

               + 2,03

5/11

5,28

2,95 Euro

                - 2,33

 

5K/10                         1,61

2,95 Euro

               + 1,34

6/11

0,00

0,00 Euro

0,00

 

Winterdienst

Gebührensatzung 2010

Gebührensatzung 2011

Differenz

1/11

                        3,06  Euro

2,76  Euro

               - 0,30

 

2/10                  2,15 Euro

 

               + 0,61

 

                                                                                                                                           

             

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung vor. Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Kostenüber- oder -unterdeckung im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.

 

Ausgehend von der durch die Firma Econum gefertigten Stärken/Schwächen-Analyse erfolgte eine komplette Überprüfung der Zuordnung der Straßen in die Reinigungsklassen. Auch die Beseitigung der Differenzierung von Misch- und maschineller Reinigung veränderte die Systematik der Kalkulation.

 

In der Reinigungsklasse (RK) 1 befinden sich nunmehr nur die Brandenburger Straße und Teile der Friedrich-Ebert-Straße. Der Hauptbahnhof wurde auf Grund seiner Lage der RK 4 zugeordnet; die hauptsächlich durch den ÖPNV genutzten Verkehrsflächen werden in der Kalkulation im Rahmen einer Sonderleistung Reinigung Hauptbahnhof betrachtet und die Kosten der LHP zugeordnet.

 

Der in der vorliegenden Kalkulation ermittelte Zuschussbedarf liegt 165.800 Euro über dem in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 angesetzten Zuschussbedarf.

 

 

 

Mittelfristige Finanzplanung

gem. Kalkulation

Erträge

1.875.300,00 €

1.900.901,91 €

Gebührenerlöse gem. Satzung

 

1.706.951,76 €

Inanspruchnahme Rückstellung

 

193.950,15 €

 

 

 

Aufwendungen

2.981.000,00 €

3.173.994,20 €

Gesamtkosten

 

3.134.771,14 €

kalk. Gewinn 3 % Brutto

 

39.223,06 €

 

 

 

 

 

 

Zuschussbedarf

-1.105.700,00 €

-1.273.092,29 €

 

 

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Anlagen

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