Beschlussvorlage - 10/SVV/0837

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Am Obelisk“ der Landeshauptstadt Potsdam (s. Anlage 2).

 

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Erläuterung

                                                                                                                                                             Anlage 1

 

Begründung:

 

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Am 04.03.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 20 “Am Obelisk“ beschlossen (DS 09/SVV/0035).

 

Die Veränderungssperre ist am 26.03.2009 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 “Am Obelisk“ bekräftigt und diesen zugleich unter Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs und Konkretisierung der Planungsziele neu beschlossen (DS 08/SVV/0059).

 

Ein Anlass der Planung sind zwei Vorbescheidsanträge der Grundstückseigentümerin für eine Neubebauung auf dem Grundstück gegenüber dem Parkeingang (Schopenhauerstraße 22) und dem Grundstück der ehemaligen Villa Persius (Schopenhauerstraße/Ecke Hegelallee, Hegelallee 29).

Ziele des Bebauungsplans in diesem Bereich sind: Freihaltung der Sichten in unmittelbarer Verlängerung der Hauptallee des Parks Sanssouci/Dreikönigstor, Schaffung einer öffentlichen parkähnlichen Grünfläche mit einem Gartenrestaurant unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange und Wiederherstellung des historischen Ensembles am Obelisk – Wiederaufbau der Villa Persius.

Die Frage einer Bebaubarkeit der Grundstücke wird nach Ablehnung der Vorbescheidsanträge derzeit im Rahmen von Klageverfahren der Grundstückseigentümerin verwaltungsgerichtlich geklärt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans wurde vom 01. 07. bis zum 17. 07.2009 durchgeführt. Seitens der Eigentümerin wurde erhebliche Bedenken gegen die Planung vorgebracht.

 

Es ist abzusehen, dass es zeitlich nicht möglich sein wird, den Bebauungsplan vor Ablauf der Veränderungssperre in Kraft zu setzen. Deshalb ist eine Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich.

 

Die Verlängerung ist ferner auch aufgrund des noch nicht abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens notwendig, da offen ist, ob dieses Verfahren vor Auslaufen der Veränderungssperre abgeschlossen wird.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Am Obelisk“ beschlossen werden.             

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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