Beschlussvorlage - 10/SVV/0962
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme des KIS gemäß Wirtschaftsplan 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilienservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2010
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15.12.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 15.500.000 Euro zur Finanzierung der Investitionsvorhaben in Kitas und Schulen gemäß Wirtschaftsplan 2010 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1% p. a. bzw. Ratenkredit mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr
- max. Zinssatz 5,0 % p. a.
Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 10/SVV/0080 vom 07.04.2010 den Wirtschaftsplan des KIS, einschließlich der Kreditaufnahme i. H. v. 15.500.000 Euro, beschlossen.
Seitens der Kommunalaufsicht des Ministeriums des Innern wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme mit Schreiben vom 28.10.2010, Aktenzeichen III/3-363-22/54-2/10, genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 25.11.2010. Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2011 ihre Gültigkeit.
Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.
Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.
Nach erfolgter Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird der KIS in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service auf der Grundlage von Angeboten die Kredite im Rahmen der vorgenannten Konditionen zu den tagesaktuell günstigsten Konditionen aufnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss der Kreditverträge in der nächst folgenden Sitzung über den sich daraus ergebenden vertraglichen Zinssatz informiert.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):
Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2010 des KIS berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 5 % p.a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p.a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 775.000 p.a. und einer Tilgung i. H. v. 155.000 . In den Folgejahren verringert sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise.