Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0906

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Nach Prüfung des durch die Stadtverordneten 2008 beschlossenen Radwegekonzeptes ist die vorgeschlagene Fahrradabstellanlage kein Bestandteil des prioritären Maßnahmenkataloges. Dieser ist vor allem auf die Ertüchtigung der Strecken des Hauptroutennetzes sowie der Erweiterung von Radabstellanlagen an ÖPNV-Zugangsstellen ausgerichtet, da hier die größten Defizite bestehen.

Gleichwohl wird es in Übereinstimmung zwischen den zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung als richtig angesehen, an touristischen Routen und in der Nähe historischer, dem Weltkulturerbe zugehörigen Gebäudeensembles für Radabstellanlagen zu sorgen, um den sogenannten „sanften Tourismus“ zu fördern. Dabei sind jedoch einerseits die denkmalpflegerischen Aspekte so wie andererseits auch die Zuständigkeiten zu berücksichtigen.

Im Falle des Jagdschlosses Stern, das noch einer „Wiederbelebung“ bedarf, wird derzeit kein Bedarf gesehen, außer zu Sonderveranstaltungen, wo durch die Veranstalter temporäre Einrichtungen zu schaffen sind.

Mit Rekonstruktion des Schlosses und Inbetriebnahme des Kastellanhauses ist mit der SPSG die Einordnung von Fahrradabstellanlagen abzustimmen.

 

Die verschiedenen möglichen Standorte hierfür werden dann geprüft.

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Erläuterung

 

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