Anfrage - 10/SVV/0998

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Weil das Land keine Prüfungskriterien zur Wirtschaftlichkeitsberechnung festgelegt habe, durfte Herr Klipp – so seine Auffassung nach MAZ vom 16.11.2010 – auf den nach der Förderrichtlinie gebotenen Nachweis des wirtschaftlichen Erfordernisses eines Dachausbaus nämlich für den Erhalt des Baudenkmals seit 2009 ganz verzichten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann haben Sie das Kulturministerium als Förderrichtliniengeber auf die Bescheidungsprobleme bezüglich der Prüfung des Wirtschaftlichkeitsnachweises hingewiesen?

 

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Erläuterung

 

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