Beschlussvorlage - 10/SVV/0923
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensgebung Potsdamer Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2010
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15.12.2010
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 99 (3) BbgSchulG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 07. Juli 2009 (GVBl.I/09, S.262,269) soll der Schulträger der Schule einen Namen geben. Die Namensgebung erfolgt im Einvernehmen mit der Schule.
Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde am 02.12.2009 die Schließung der Goethe-Schule als Gesamtschule mit Beendigung des Schuljahres 2012/2013 und die Errichtung einer eigenständigen Grundschule und eines Gymnasiums beschlossen (DS 09/SVV/1095).
Zum Schuljahresbeginn 2010/2011 wurde am Standort Goethehaus in der Stephensonstraße 1, 14482 Potsdam, eine zweizügige Grundschule errichtet, die unter dem Namen Grundschule Neu geführt wird.
Schüler, Eltern und Lehrer der neu gegründeten Schule haben sich umfassend mit der Namensgebung beschäftigt. Die Schulkonferenz hat in ihrer Beratung am 15.09.2010 einstimmig beschlossen, ihre Schule
Goethe-Grundschule
zu nennen.
Damit wird dem traditionellen Schulstandort im Goethehaus Rechnung getragen. Schüler, Eltern und Lehrer identifizieren sich mit dem Namen durch den jährlich stattfindenden Goethe-Projekttag. Der Namensgeber ist auch im Schulkonzept verankert.
Anlagen: Antrag der Schule
Protokoll der Schulkonferenz
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,2 kB
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