Beschlussvorlage - 10/SVV/1020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Christlichen Vereins Junger Menschen Potsdam e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage seiner Satzung vom 10.05.2005

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Christliche Verein Junger Menschen Potsdam e.V. (CVJM) hat am 28. Juli 2010 den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gestellt. Die laut Richtlinien für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam vom 21.Mai 1992 geforderten Unterlagen wurden alle vollständig eingereicht und von der Verwaltung vorgeprüft.

 

Auf dieser Grundlage überprüfte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der im Dezember 2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Matrix die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Diese Vorgaben werden durch die Arbeit des Trägers erfüllt.

 

Der Christliche Verein Junger Menschen Potsdam e.V. ist seit seiner Wiedergründung am 12. März 2000 vor allem auf den Gebieten der §§ 11 und 12 SGB VIII in der Landeshauptstadt Potsdam tätig und legt bei der Ausgestaltung seiner Jugendfreizeitangebote besonders großen Wert auf die Entwicklung christlicher Werte. Nach Prüfung vorheriger Anträge auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat der CVJM seine Kooperationen in der Jugendhilfelandschaft ausgeweitet und damit den Anforderungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung Rechnung getragen. Aus diesem Grunde sind die aktuellen konzeptionellen Arbeitsgrundlagen sowie die fachlichen und personellen Voraussetzungen als anerkennungswürdig einzuschätzen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung und die Verwaltung stimmen dem Antrag des Trägers Christlicher Verein Junger Menschen Potsdam e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII zu und empfehlen dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung zum vorliegenden Beschluss.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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