Mitteilungsvorlage - 10/SVV/1009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Planung/Konzeption – Schaffung der Voraussetzungen zur Veröffentlichung der Gehälter von Geschäftsführern städtischer Beteiligungen

 

1. Beschlusslage

1.1              Regelung in den Leitlinien guter Unternehmensführung (Kodex); DS 08/SVV/0061

 

Gemäß Ziffer I/3.4.3, Absatz 6 der am 02. April 2008 unter der DS 08/SVV/0061 beschlossenen Leitlinien guter Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der LHP (Kodex) – soll die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung - soweit von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht wird - nach Fixum und leistungs- und erfolgsbezogenen Komponenten gegenüber den zuständigen Organen ausgewiesen werden.

 

Bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die LHP mehrheitlich beteiligt ist, ist die Vergütung im Ergänzungsband zum Beteiligungsbericht zu veröffentlichen.

 

Dieser Ergänzungsband wird den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (vertraulich) zugestellt und ist nicht Gegenstand der öffentlichen Mitteilungsvorlage zum jährlichen Beteiligungsbericht, welche in der Stadtverordnetenversammlung behandelt wird.

 

1.2              Stadtverordnetenbeschluss DS 10/SVV/0133 „Offenlegung der Geschäftsführergehälter „
vom 12. April 2010

 

Die Stadtverordnetenversammlung der LHP hat unter der o. g. DS über die v.g. Regelungen im Kodex hinaus beschlossen, dass die Geschäftsführergehälter (inkl. leistungsabhängiger Anteile und geldwerter Vorteile) aller kommunalen Unternehmen offen zu legen sind. Wo dies aus vertraglichen bzw. rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist, soll spätestens bei Neu- oder Wiederbestellung einer Geschäftsführung der jeweilige Geschäftsführervertrag so abgefasst werden, dass der Geschäftsführer einer Veröffentlichung seiner Vergütung einschließlich aller Bestandteile zustimmt.

 

1.3              Stadtverordnetenbeschluss DS 10/SVV/0753 „Offenlegung Gehälter“
vom 03. November 2010

 

Unter dieser DS hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der OBM beauftragt wird, die Voraussetzungen für die Veröffentlichung der Gehälter von Geschäftsführern von städtischen Beteiligungen zu schaffen. Die entsprechende Planung/ Konzeption ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2010 vorzulegen, was hiermit erfolgt.

 

 

Diesem aktuellsten Beschluss wird soweit möglich mit dieser Mitteilungsvorlage Rechnung getragen.

 

 

2. Geplantes Vorgehen/ Umsetzung

 

2.1              Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund bestehender einzelvertraglicher Regelungen sowie der aktuellen Beschlusslage

 

Eine Veröffentlichung ist in den Fällen nicht möglich, in denen noch keine Veröffentlichungsregelungen Bestandteil der Geschäftsführeranstellungsverträge sind und die Geschäftsführer/innen vom Recht des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch machen. Da für die hier in Rede stehenden (GmbH) Geschäftsführerfunktionen eine gesetzliche Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung nicht existiert, kommt im Hinblick auf das berührte Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nur eine (freiwillige) Zustimmung des jeweiligen Geschäftsführers in Betracht; diese wird soweit möglich vertraglich geregelt.

 

 

2.2              Sukzessives und individuelles Vorgehen

 

              Bei Neu- und Wiederbestellungen einer Geschäftsführung und der damit verbundenen vertraglichen Neuregelung des Geschäftsführervertrages wird jeweils auf die Aufnahme einer Regelung hingewirkt, die die Offenlegung der Geschäftsführergehälter nach der vorhandenen Beschlusslage erlaubt.

 

              Bei den bestehenden Vertragsverhältnissen, bei denen keine Neuregelung ansteht, wird um freiwillige Ergänzung gebeten (ein Anspruch auf eine derartige Vertragsänderung besteht nicht).

2.3              Identifizierung und Kategorisierung der Ansprechpartner unter Berücksichtigung
der Beteiligungsverhältnisse der LHP sowie der Tochterkonzernstrukturen zur
Einholung der freiwilligen Zustimmungen zur Veröffentlichung

 

Der LHP liegen – entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Struktur – die Geschäftsführer­verträge der direkten Mehrheitsbeteiligungen vor, jedoch i.d.R. nicht die der mittelbaren Beteiligungen, wie z. B. ViP und STEP unter dem Dach SWP oder der Beteiligungen des Klinikums EvB und der PRO POTSDAM. In einem ersten Schritt werden daher die direkten Mehrheitsbeteiligungen bzw. Eigengesellschaften um Vertragsergänzung gebeten und die Konzerngeschäftsführer gebeten, auf die sukzessive Umsetzung in den Tochter- und Enkelunternehmen hinzuwirken bzw. von den dort beschäftigten Geschäftsführern die freiwilligen Einverständniserklärungen einzuholen.

 

Verzichtet wird auf Anschreiben an Unternehmen, die sich in Liquidation befinden und an Minderbeteiligungen, bei denen die LHP weder bei der Vertragsgestaltung mitgewirkt hat noch entsprechenden Einfluss besitzt.

 

 

2.4              Offenlegung der Gehälter städtischer Eigengesellschaften im Beteiligungsbericht 2009 (Ergänzungsband) – soweit rechtlich möglich.

 

 

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