Mitteilungsvorlage - 10/SVV/1026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Gleichstellungsplan der Landeshauptstadt Potsdam 2010-2014.

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz-LGG) soll die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern entscheidend voranbringen und dient der Konkretisierung und Realisierung der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgegebenen verfassungsrechtlichen Ziele. Der vor diesem verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Hintergrund erarbeitete Gleichstellungsplan gilt nach dem LGG sowie der Selbstbindung für eine Laufzeit von vier Jahren und ist nach zwei Jahren der aktuellen Entwicklung anzupassen. Dazu wird ein Gleichstellungscontrolling durchgeführt.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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