Antrag - 00/SVV/0767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen ob, in welcher Form und unter welchen Bedingungen eine Steuerbefreiung für Tierheimtiere durch entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung zu realisieren ist.

 

 

mit Beschluss der DS 01/SVV/0206 - Hundesteuersatzung der Stadt Potsdam - erl. - SVV - 09.05.01

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Erläuterung

Bereits im September 99 beantragte unsere Fraktion zur Entlastung des Tierheimes einen "Hundesteuererlass für Tierheimtiere" (DS 99/0674/1). Dieser Antrag erhielt keine Mehrheit, weil die Stadtverwaltung die Ansicht vertrat, dass eine solche Steuerbefreiung gegen das Gleichbehandlungegebot verstoße und deshalb von der Kommunalaufsicht aufgehoben werden müsse. Inzwischen haben nicht nur bundesweit zahlreiche Städte zumeist befristete Steuerbefreiungen beschlossen, sondern mit Angermünde auch eine Stadt des Landes Brandenburg. Die Kommunalaufsiicht äußerte keinerlei Bedenken gegen den Beschluss. Das sollte Anlass genug sein, die Rechtsauffassung der Stadt noch einmal zu prüfen.

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