Antrag - 00/SVV/0767
Grunddaten
- Betreff:
-
Steuerbefreiung für Tierheimhunde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.04.2001
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Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen ob, in welcher Form und unter
welchen Bedingungen eine Steuerbefreiung für Tierheimtiere durch entsprechende
Änderung der Hundesteuersatzung zu realisieren ist.
mit
Beschluss der DS 01/SVV/0206 - Hundesteuersatzung der Stadt Potsdam - erl. -
SVV - 09.05.01
Erläuterung
Bereits
im September 99 beantragte unsere Fraktion zur Entlastung des Tierheimes einen
"Hundesteuererlass für Tierheimtiere" (DS 99/0674/1). Dieser Antrag
erhielt keine Mehrheit, weil die Stadtverwaltung die Ansicht vertrat, dass eine
solche Steuerbefreiung gegen das Gleichbehandlungegebot verstoße und deshalb
von der Kommunalaufsicht aufgehoben werden müsse. Inzwischen haben nicht nur
bundesweit zahlreiche Städte zumeist befristete Steuerbefreiungen beschlossen,
sondern mit Angermünde auch eine Stadt des Landes Brandenburg. Die
Kommunalaufsiicht äußerte keinerlei Bedenken gegen den Beschluss. Das sollte
Anlass genug sein, die Rechtsauffassung der Stadt noch einmal zu prüfen.