Mitteilungsvorlage - 10/SVV/1006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Am 01.07.2010 wurde seitens des Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie die Richtlinie zu „Arbeit für Brandenburg“ erlassen.

 

Ziel der Förderung ist die Schaffung von zusätzlichen befristeten sozialversicherungspflichtigen (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) Beschäftigungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Potsdamerinnen und Potsdamer. Mit diesem Programm soll Langzeitarbeitslosen - insbesondere älteren Langzeitarbeitslosen - erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht und ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht werden. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Stärkung kommunaler Strukturen und der regionalen Ökonomie geleistet werden.

 

Innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam übernimmt die Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung die Koordinierung des Projektes auf kommunaler Ebene.

 

Für das Jahr 2010 wurden der Landeshauptsstadt Potsdam 49 dieser zusätzlichen Stellen, in Abhängigkeit zur Arbeitslosenquote, zugeteilt. Für 25 dieser zusätzlichen Stellen konnte die Finanzierung, gemeinsam mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, sicher gestellt werden.

 

Die Förderung kann auch für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erfolgen, die bei überörtlich tätigen Verbänden und Vereinen im Land Brandenburg unter Nutzung bestehender Arbeitsförderinstrumente zur Ausführung zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten entstehen. Die dabei für Potsdam zur Verfügung stehenden Arbeitsförderinstrumente sind in Absprache mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ausgeschöpft.

 

Die Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung versteht sich innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam als Koordinator für zusätzliche Projekte, die im öffentlichen Interesse liegen. Gleichzeitig steht sie beratend für Initiativen, Vereine und Verbände bei der Vorbereitung von Förderanträgen bereit. Der allgemeine Bürokratieaufwand für die 25 bereits in der Umsetzung befindlichen zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wird als sehr hoch angesehen. Eine zusätzliche aktive Antragsbegleitung und Unterstützung kann durch die Geschäftsstelle nicht gewährleistet werden. Eine vorbereitende Beratung hinsichtlich der Erfahrungen bei der Antragstellung zum Förderprogramm ist möglich.

 

Eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam, auch bei diesen zusätzlichen und nicht geplanten Projekten, ist über den Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt sicher zu stellen. Die Finanzierung des Eigenanteils der bestehenden 25 Stellen wurde gemeinsam mit dem Fachbereich geplant und über diesen zur Verfügung gestellt. Dazu wurde anhand einer Modellrechnung eine mögliche durchschnittliche Einsparung bei den Kosten der Unterkunft ermittelt. Über die Höhe der tatsächlichen Einsparung kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Sie kann erst zum Jahresende in Zusammenarbeit mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ermittelt werden. Es hat sich jedoch bereits anhand der Modellrechnung gezeigt, dass die tatsächliche Einsparung von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig ist (u. a. Größe, Einkommenshöhe und Mietkosten der Bedarfsgemeinschaft) und im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen kann.

 

Einen nicht messbaren Wert stellt gegenwärtig der gesellschaftliche und soziale Nutzen eines derartigen Projektes dar. Dieser wird zusammen mit der Errechnung der tatsächlichen Einsparung zum Jahresende bewertet.

 

Aus Sicht des Fachbereichs Soziales, Gesundheit und Umwelt ist gegenwärtig die Ausweitung des Projektes über den städtischen Anteil hinaus, vor der Auswertung der bestehenden 25 Stellen hinsichtlich der tatsächlich eingesparten Kosten der Unterkunft, gegenwärtig nicht zu befürworten.

Nach Abschluss der Errechnung von Einsparungen und der Darstellung des gesellschaftlichen Nutzens wird die neue Förderperiode, ab Mai 2011, vorbereitet. Ziel wird es im Jahr 2011 sein, das gesamte Kontingent für die Landeshauptsstadt Potsdam (in Absprache mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende) nutzbar zu machen. Die entsprechenden Unterstützungsleistungen werden dann den überörtlichen Trägern, für nicht direkt ausgeschöpfte Kontingente, bereit gestellt.

 

 

Stand der Einführung für das Jahr 2010

 

Am 06.08.2010 rief die Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung zum Ideenwettbewerb „Arbeit für Brandenburg“, per Pressemitteilung (Nummer 490 / 06.08.2010), auf.

Bis zum 26.08.2010 wurden der Geschäftsstelle 52 Konzepte für eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms übermittelt.

In einem ersten Durchgang wurde seitens der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende die Förderfähigkeit der Konzepte gemäß der Richtlinie beurteilt. Vor allem das Kriterium der Zusätzlichkeit lag hier in der tieferen Betrachtung.

Von 52 eingereichten Konzepten wurden 27 Konzepte durch die PAGA als förderfähig eingestuft. Diese 27 Konzepte wurden einem fachkundigen Gremium auf Arbeitsebene vorgelegt um eine Prioritätenliste zur Förderung zu erstellen. In diesem Gremium sind Vertretende sämtlicher Geschäftsbereiche der Verwaltung zugegen. Vor allem eine Auswahl die unterschiedlichste Handlungsfelder berücksichtigt, wurde angeregt.

 

 

Von 27 Konzepten konnten abschließend 15 Konzepte für eine Förderung im Rahmen des ersten Durchganges berücksichtigt werden. Eine Übersicht der Einzelprojekte liegt dieser Vorlage bei.

Gegenwärtig ist die Geschäftsstelle im Begriff die kommende Förderperiode zum Projekt vor zu bereiten. Seitens des MASF wird der Landeshauptsstadt Potsdam ein Kontingent von 58 zusätzlichen Stellen zu gesprochen.

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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