Beschlussvorlage - 10/SVV/0839
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2010
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26.01.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 7 Absatz 2 Gesellschaftsvertrag der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
über die Fraktion DIE LINKE:
Herr Dr. Uwe Gunold und Herr Dieter Scharlock,
über die Fraktion SPD:
Herr Dr. Christian Seidel und Frau Anke Michalske-Acioglu
über die Fraktion CDU/ANW:
Herr Hans - Wilhelm Dünn
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) ist eine 100%ige Tochter der SWP. Die Landeshauptstadt Potsdam ist somit mittelbar über die SWP Eigentümerin der ViP.
Die ViP hat gemäß § 7 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der ViP (GV ViP) einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Gesellschafter entsandt und zwar der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam.
Aufsichtsratsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/e von ihm benannte/r Beigeordnete/r bzw. Dezernent/in der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Aufsichtsrat der ViP konstituierte sich im September 2005. Die Amtszeit des Aufsichtsrates der ViP endete entsprechend § 7 Absatz 3 GV ViP mit der Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss 2009 festgestellt hat. Diese fand am 10. Juni 2010 statt. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die fünf nach § 7 Absatz 2 GV ViP von der Landeshauptstadt Potsdam bzw. SWP in den neuen Aufsichtsrat der ViP zu entsendenden Mitglieder gegenwärtig folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen
DIE LINKE = 5x16/48 = 1,66667 2 Sitze
SPD = 5x15/48 = 1,56250 2 Sitze
CDU/ ANW = 5x 8/48 = 0,83333 1 Sitz
Bündnis 90/ Die Grünen = 5x 5/48 = 0,52083
FDP = 5x 4/48 = 0,41667
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und der Gesellschaftsvertrag der ViP.
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,5 kB
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