Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0993

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Grundsätzlich ist eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen im Bereich Bauaufsicht durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen möglich.

Gleichzeitig scheint eine Änderung der entsprechenden Baugebührenordnung mit dem Ziel einer Anhebung der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt wenig realistisch.

Im Rahmen der letzten größeren Änderung der Baugebührenordnung wurde versucht den Gebührenanteil im Baugenehmigungsverfahren von 1,0 % Rohbausumme auf 1,2 % der Rohbausumme anzuheben. Dies entspricht dem Wert vor der Absenkung im Jahre 2003.

Diese Anhebung wurde vom Gesetzgeber nicht gewollt und somit im Änderungsverfahren abgelehnt. Eine weitere Änderung der Baugebührenordnung steht aktuell nicht in der Diskussion.

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Erläuterung

 

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