Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0995

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Zwischenbericht zum Prüfauftrag „Interkommunale Zusammenarbeit“ (haushaltsbegleitender Beschluss zur Haushaltssatzung 2010)

 

 

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Erläuterung

Zwischenbericht zum Prüfauftrag (Haushaltsbegleitender Beschluss zur Haushaltssatzung 2010) „Interkommunale Zusammenarbeit“

 

1. Allgemeines

 

Verfassungsrechtlich ist die kommunale Selbstverwaltung zunächst nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG auf die „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ beschränkt. Das sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Garantiert ist dabei nicht nur der Aufgabenbereich, sondern auch die Befugnis, in diesem Bereich die Geschäfte eigenverantwortlich zu führen.

 

Obwohl sich daraus eine räumliche Begrenzung des Betätigungsfeldes ergibt, in der die Zuständigkeiten gesetzlich verankert sind, schließt dies eine interkommunale Zusammenarbeit nicht aus. Deshalb umfasst das Selbstverwaltungsrecht auch die Erlaubnis, Aufgaben gemeinsam mit anderen Kommunen wahrzunehmen. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie haben Kommunen das Recht zu entscheiden, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen, ob sie diese selbst oder durch private Dritte oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen z.B. durch die Gründung oder den Beitritt zu einem so genannten Zweckverband erledigen möchten.

 

Auf der Ebene der einzelnen Bundesländer wurden deshalb Gesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erlassen, die die Voraussetzungen der interkommunalen Kooperation schaffen. Auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) können die Gemeinden und Gemeindeverbände Aufgaben, zu deren Erfüllung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam wahrnehmen.

 

Kooperation ist die freiwillige Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbständigen Körperschaften mit dem Ziel, eine Leistung effektiver und effizienter zu erbringen. Für Städte und Gemeinden liegt in der interkommunalen Zusammenarbeit die Chance, im Verbund ein breiteres Spektrum kommunaler Leistungen für die Bürger in Zeiten des demographischen Wandels und der sich verschlechternden Finanzbedingungen vorzuhalten und neue Handlungsfelder zu erschließen. Die Praxis zeigt, dass sich viele Beispiele kommunaler Kooperation bewährt haben, aber auch einige die gewollten Zielstellungen nicht erfüllen haben oder trotz langer Projektarbeit nicht umgesetzt wurden. Neben dem politischen Willen zur Kooperation ist es insbesondere die technologische Entwicklung, die eine Basis für die Zusammenarbeit im Sinne der Zielstellung schafft.

 

2. Formen der interkommunalen Zusammenarbeit

Im letzten Jahrzehnt haben sich verschiedene Formen der interkommunalen Kooperation in den Ländern herausgebildet. Die wichtigsten sind:

 

Formen informeller Zusammenarbeit

·     Zusammenarbeit in Dachverbänden

·     gemeinsamer Erfahrungsaustausch in Fachgremien

·     Expertenrunden

·     Interessensgemeinschaft

·     Arbeitsgemeinschaft

·     Kompetenzcenter

·     rgermeisterkonferenzen usw.

 

Formen öffentlich-rechtlicher Zusammenarbeit

·     Zweckverbände

·     Verwaltungsgemeinschaft

·     Vereinbarung, usw.

 

Formen privatrechtlicher Zusammenarbeit

·     Verein

·     Kapitalgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Personengesellschaft

·     Kooperationsvertrag, Werkvertrag

·     Genossenschaften usw.

 

 

 

Formen der Zusammenarbeit spiegeln sich zudem in folgenden drei Perspektiven der Kooperation wider:

-          Verwaltung zu Verwaltung (einschließlich Landesverwaltungen),

-          Verwaltung zu Wirtschaft und

-          Verwaltung zu Zivilgesellschaft.

 

3. Aufgabenbereiche interkommunaler Zusammenarbeit

 

Die Anwendung interkommunaler Zusammenarbeit kann sich auf einen Großteil kommunaler Aufgaben beziehen, wenn die Zielstellungen mehr Bürgerorientierung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dadurch erreicht werden. In der kommunalen Praxis hat sich die Zusammenarbeit in nachfolgenden Gebieten prinzipiell bewährt, wobei die Kontakte und deren Ausgestaltung sehr von den Verhältnissen „vor Ort“, von der Größenklasse der einzelnen Kommunen u.v.m. abhängt:

 

·         Tourismus und Marketing,

·         Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Freizeiteinrichtungen, Erholungseinrichtungen, Abfallentsorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,

·         Sozial-, Jugend- und Gesundheitsverwaltung,

·         Feuerwehren und Rettungsdienste

·         Sozialverbände, Kita,

·         Vermessungs- und Katasterwesen,

·         Gemeinsame Bauhöfe,

·         Unternehmensleistungen wie Beschaffung, Aus- und Weiterbildung, Ausbildung, Facilitymanagement, Informationstechnik, Personalwirtschaft,

·         regionale Aufgabenteilung benachbarter Kommunen bei elektronischen Bürgerleistungen

·         regionale Entwicklungszusammenarbeit und überregionale Betriebsansiedlung

 

Neben den genannten Inhalten der Zusammenarbeit wurden und werden zunehmend „Vergleichsringe“ zu einzelnen Aufgabenbereichen/Produkten durch interkommunalen Kooperation etabliert. In Projekten wird über Indikatoren- und Kennzahlensysteme die Effektivität und Effizienz der Leistungserstellung gemessen und zwischen den Kommunen verglichen. Die Ergebnisse fließen bei der Gestaltung der Bearbeitungsprozesse in den Kommunen ein. Dieser Inhalt der interkommunalen Zusammenarbeit ist zwingend notwendig, weil es für die Leistungserstellung in den Kommunen keinen vergleichbaren „Markt“ gibt, der Aussagen zur Effizienz der Leistungserstellung liefert. Durch solche Vergleichsringe kann dieser „ersetzt“ werden.

 

4. Interkommunale Zusammenarbeit der LHP

 

Die Überprüfung aus Sicht der LHP zeigt, dass die Stadt in Fragen Kooperation nicht beim „Punkt Null“ anfängt. Die Analyse möglicher Produkte ergab, dass in zahlreichen Aufgabenfeldern eine Kooperation vorhanden ist. Die bestehende Zusammenarbeit verfolgt die bereits oben genannten Zielstellungen, die Bürger- und Kundenorientierung und die Wirtschaftlichkeit der Leistungsprozesse zu verbessern.

 

4.1 Wissensaustausch, Wissenstransfer informelle Zusammenarbeit

 

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam nutzt in vielfältigen Aufgabenbereichen die interkommunale Zusammenarbeit in Gremien, um einen Wissensaustausches und –transfers zur Innovation der eigenen Arbeit zu nutzen. Eine Vielzahl leitender Beschäftigte der LHP arbeitet in Fachgremien des Deutschen Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, in regionalen Fachgremien in den Bereichen Tiefbau, Stadt- und Regionalplanung, in Gremien des Deutschen Institutes für Urbanistik (Difu) usw. mit Fachkollegen aus anderen Kommunen zusammen.

 

Die Zusammenarbeit fördert den Wissensaustausch und den Vergleich ähnlicher Leistungen untereinander zum Zweck der Steigerung der eigenen Leistungen oder Reduzierung des Leistungsaufwandes durch Umsetzung von „Best-Practice-Beispielen“.

 

Die Prüfung ergab, dass die LHP diese Form der interkommunalen Zusammenarbeit aufgrund ihrer zu erfüllenden Aufgaben umfänglich nutzt. Durch diese Arbeit in den Gremien entstehen zahlreiche Synergien für die Aufgabenerfüllung in der LHP.

 

Weiterhin nutzt die LHP in den Bereichen Personal, Friedhofswesen, Kommunaler Immobilienservice und Jugendhilfe zum Teil deutschlandweite interkommunale Vergleichsringe, um die Leistungen zu messen und zu vergleichen und daraus Maßnahmen zu Effizienzsteigerung abzuleiten. Derzeit werden die Vorbereitungen für den Beitritt des Bereichs Informationstechnik zum Vergleichsring bundesdeutscher Städte getroffen.

 

Die TUIV-AG (Technikunterstützende Informationsverarbeitung) des Landes Brandenburg ist die wichtigste Plattform und Kompetenzcenter der interkommunalen Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der Informationstechnik. Es ist zweifelsfrei, dass dies einer der innovativsten Aufgabenbereiche einer Kommune ist und die damit verbundene weitere Entwicklung der elektronischen Bearbeitungsprozesse entscheidender Faktor der Effizienzsteigerung darstellt. Außerdem hat die Entwicklung dieses Sektors entscheidenden Einfluss auf künftige Kooperationen. Beschäftigte der LHP sind in den wichtigsten Arbeitsgruppen vertreten. Um die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verbessern, wurde auf Initiative der LHP die Arbeitsgruppe IT-Sicherheit unter Federführung der LHP 2010 etabliert.

Aus derzeitiger Sicht ist einzuschätzen, dass eine informelle interkommunale Zusammenarbeit im Land Brandenburg um die Aufgabenfeldern Personal-, Organisation- und Finanzenentwicklung, Immobilienmanagement zu erweitern ist.

 

4.2 Zusammenarbeit durch gemeinsam betriebene Einrichtungen

 

In den letzten Jahren ist es gelungen, in einzelnen Produkten eine interkommunale Zusammenarbeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben in gemeinsam betriebenen Einrichtungen zu praktizieren. Folgend einige Beispiele:

 

1.       Erfüllung der Aufgaben in der Adoptionsvermittlung durch eine gemeinsame Vermittlungsstelle für die LHP und die Landkreise (LK) Potsdam-Mittelmark und Teltow-Flämig,

2.       Erfüllung der Aufgaben im Pflegekinderdienst durch eine gemeinsame Beratungsstelle für die LHP und den LK Potsdam- Mittelmark

3.       Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Agrarförderung durch den LK Potsdam-Mittelmark für die LHP

4.       die LHP betreibt die Regionalleitstelle Nordwestbrandenburg gemeinsam mit den Landkreisen Havelland, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz

5.       Abnahme der Heilpraktiker-Überprüfungen durch das Gesundheitsamt der LHP für alle LK und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg

6.       Zweckverband Mittelbrandenburgische Sparkasse

7.       Verkehrsverbund Berlin Brandenburg

8.       Kooperation im Zusammenhang mit SGB XII

9.       Aufgabenerfüllung durch die PAGA (Kommune, Bund)

10.   Berufsausbildung, Fortbildungsveranstaltungen in der Brandenburgische Kommunalakademie

11.   Beihilfeabrechnungen für Beamtinnen und Beamte durch den Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg

 

Die bereits erwähnte technische Entwicklung bietet möglicherweise auch neue Möglichkeiten mit den Umlandgemeinden und Landkreisen eine Zusammenarbeit in folgenden Bereichen zu initiieren:

- Meldewesen

- KFZ-Wesen

- Aufgaben im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie

- Einrichtung einer einheitlichen Behördennummer 115 (bundesweites Projekt)

 

In diesen Aufgabenfeldern gibt es eine Reihe von „Best-Practice-Beispielen“, bei denen die Bürger die Möglichkeit haben, die Leistungen ihrer Kommune in anderen Kommunen oder Behörden zu erhalten. Nach derzeitigem Prüfungsstand ist festzustellen, dass diese Maßnahmen von besonderer Bedeutung sind, wenn sich kommunale Verwaltungseinrichtungen auf einer großen Landesfläche wie im Land Brandenburg verteilen. Durch die Bündelung und Verteilung der Aufgaben zwischen den Kommunen können Synergien sowohl für die Verbesserung der Bürgerorientierung als auch der Wirtschaftlichkeit entstehen. Aus Sicht der Stadt, insbesondere auch Potsdams, muss die Situation allerdings differenzierter bewertet werden. Die Stadt Potsdam hat natürlich mit über 155.000 Einwohnern einen größeren Kundenkreis auf einer relativ kleinen Fläche, der zu bedienen ist. Solche Maßnahmen sind deshalb nicht auszuschließen, stehen aber in der Bewertung insbesondere unter dem Focus der Wirtschaftlichkeit.

 

5. Schlussbemerkungen

 

Die Stadt Potsdam nutzt bereits in vielfältiger Art und Weise Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Dabei tritt die LHP als Initiator auf oder beteiligt sich an vorhandenen Strukturen. Der weitere Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit hängt auch davon ab, ob der Wille bei Gemeinden oder Landkreisen für eine Zusammenarbeit vorhanden ist. So muss auch festgestellt werden, dass der Versuch einer weitergehenden interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet ÖPNV-Unternehmen ("ÖPNV Westbrandenburg") bisher keinen Erfolg hatte.

 

Aus Sicht der Stadt konnte in dieser Prüfphase festgestellt werden, welche Aufgabenfelder aufgrund der Praxisbeispiele sich eignen und welche bereits in kommunaler Zusammenarbeit umgesetzt wurden. Um einen zweiten Schritt zu gehen, nämlich ob neue Kooperationsmöglichkeiten auch die gewollten Zielstellungen erfüllen, ist es notwendig, sich mit Kooperationspartnern über eine Zusammenarbeit zu verständigen. Erst wenn zwischen Partnern Konsens besteht, der sich auch im politischen Willen beider Akteure artikuliert, können die notwendigen Prüfungen auf Effektivität und Effizienz an den konkreten Aufgaben erfolgen. Dazu ist es notwendig einen Diskussionsprozess mit möglichen Partnern zu initiieren.

 

Um dies umzusetzen, wird durch die LHP ein Produktkatalog mit möglichen Leistungen zum Ende des Jahres 2010 definiert, der durch folgende Maßnahmen mit Partnern erörtert wird:

 

1.       Der GB1 erörtert mögliche Leistungen mit den verantwortlichen Beigeordneten bzw. Finanzdezernenten der kreisfreien Städte und ggf. der umliegenden Landkreise.

2.       Der FB 15 organisiert einen Workshop mit umliegenden Gemeinden und erörtert mögliche Leistungen.

3.       Das Thema sollte im Städte- und Gemeindebund Brandenburg sensibilisiert werden.

4.       Organisation einer gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss LHP und Kreisausschuss des LK Potsdam-Mittelmark.

 

In diesem Zusammenhang ist in der LHP eine Struktur zu schaffen, die diesen Prozess steuert, weil für eine konkrete Umsetzung finanzielle Ressourcen und Personal notwendig sind. Es ist davon auszugehen, dass der Diskussionsprozess mit möglichen Kooperationspartnern und die Prüfung, ob damit die gewollten Ziele erreicht werden, kein abschließender, sondern ein über Jahre laufender Prozess sein wird. Deshalb wird die nächste Berichterstattung für den Juni 2011 vorgeschlagen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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