Anfrage - 11/SVV/0021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Unterhalb des Grundstückes Seepromenade 45 wurde im Jahr 2009 ein großer Uferbereich im LSG mit einem massiven Zaun eingezäunt. Der Zaun wurde vom Bürgermeister in der Öffentlichkeit als Anwuchshilfe einer Heckenbepflanzungen benannt. Die Hecke ist mittlerweile gut angewachsen.

 

Da der Zaun dort noch immer vorhanden ist,

 

frage ich den Oberbürgermeister:

 

Frage:              Wann wurde eine Ordnungsverfügung für den vorbenannten Fall zugestellt?

 

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Erläuterung

 

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