Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Straßenbahnquerung am südlichen Zugang des Hauptbahnhofgebäudes stellt, trotz der zuletzt in den Medien publizierten vielen Unfälle zwischen Fußgängern und Straßenbahn, keine Unfallhäufigkeitsstelle dar. Innerhalb der letzten zwei Jahre ist lediglich einen Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden registriert worden.

 

Aufgrund der besonderen örtlichen Bedingungen und beengten Platzverhältnissen birgt diese Querung ein gewisses Gefahrenpotential. Daher hat die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem ViP bereits zahlreiche mögliche Lösungsvarianten erarbeitet und geprüft, um den Passanten aus dem Bahnhofsgebäude kommend, besser für diese Situation zu sensibilisieren.

 

Infolgedessen hat man sich darauf verständigt, dass die Konfliktfläche / Querungsfläche nach internationalem Vorbild zur Kennzeichnung von Gefahrenflächen durch eine gelbe Fahrbahnmarkierung in Rautenform gekennzeichnet wird. Zusätzlich sind zur besseren Verständlichkeit in diese Fläche die Piktogramme „Achtung Straßenbahn“ appliziert worden.

 

 

Nach einer weiterführenden tieferen Analyse der Stellungnahmen der Polizei, der Beratungs- und Informationsstelle für Blinde und Sehbehinderte, der ViP und der Fachämter der LHP sind unterschiedliche Anregungen und Forderungen der einzelnen Institutionen bezüglich der Erhöhung der Sicherheit für querende Fußgänger aufgenommen worden.

 

Einen einvernehmlichen Lösungsansatz wird es aufgrund der unterschiedlichen Interessenslagen nicht geben können. Deshalb werden von der Verwaltung zur Erhöhung der Sicherheit gemäß dieser Drucksache zwei Szenarien bezüglich der Signalisierung der Furt weiter verfolgt.

 

1. Kurzfristig umsetzbare Maßnahme

Unter Ausnutzung der bereits vorhandenen Signaltechnik wird kurzfristig durch den Austausch  zu deutlich größeren Signalgebern und einer Modifizierung der Anordnung, die Sichtbarkeit für den querenden Fußgänger auf das sogenannte gelbe „ Hüpf-Licht“ deutlich verbessert.

 

Des Weiteren wird durch ein zusätzliches akustisches Signal die Sperrzeit der Furt besser wahrgenommen und verdeutlicht werden. Dies stellt für seheingeschränkte Passanten eine bessere Orientierungshilfe dar.

 

Nach einem Beobachtungs- und Untersuchungszeitraum von ca. einem Jahr wird mit allen Beteiligten diese Maßnahme ausgewertet und diskutiert.

In diesem Zusammenhang wird auch über die weitere Verfahrensweise hinsichtlich der Änderung der Signalisierung auf eine Vollsignalisierung Rot/Grün (welche als mittelfristige Lösung im weiteren beschrieben wird) entschieden.

 

2. Mittelfristig umsetzbare Maßnahme

Die in dieser Drucksache geforderte Rot-/Grünsignalisierung bringt große Beeinträchtigungen bezüglich der Wartezeit der querenden Fußgänger mit sich. Die durchschnittliche Rotzeit der Fußgängerfurt im Bereich der  ein- und ausfahrenden Straßenbahnen, würde sich auf mindestens 26 Sekunden erhöhen. Aufgrund der hohen Taktfrequenz der Straßenbahnen an diesem Verkehrsknotenpunkt ist davon auszugehen, dass die Sperrzeit für Fußgänger sich eher deutlich erhöhen würde. Mit der Folge, dass erfahrungsgemäß die Akzeptanz der Fußgänger zur Einhaltung der Lichtzeichenregelung stark sinkt und die Signalisierung kaum Beachtung findet. Das pünktliche Erreichen einer S-Bahn, Zuges oder Busses ist in der Regel für die Passanten wichtiger, als nicht nachvollziehbare Sperrzeiten zu beachten.

Aus diesem Grund stellt sich dieser Lösungsansatz mit der Erhöhung der Rotzeit unter dem sicherheitstechnischen Aspekt gerade im Bezug auf die querenden Fußgänger als eher kontraproduktiv dar.

 

Ferner ist vor einer Änderung dieser Signalisierung die Überarbeitung der gesamten Signalstruktur durch ein externes Ingenieurbüro erforderlich, welches eine neue verkehrstechnische Unterlage (VTU) für diese Lichtsignalanlage erarbeiten müsste. Bereits für die Erstellung der VTU inklusive Umsetzung müsste ca. ein halbes Jahr Bearbeitungszeit eingeplant werden.

 

 

Zum Aspekt der zu fahrenden Geschwindigkeiten der Straßenbahnen: Der südliche Hauptbahnhofbereich steht seit Inbetriebnahme durch den ViP unter besonderer Beobachtung. Dazu gehört auch, dass alle Fahrer besonders sensibilisiert und eine grundsätzliche Beschränkung der Geschwindigkeit von 20 km/h per Dienstanweisung bereits angeordnet wurde.

Ferner liegen derzeit die gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich der Fußgängerfurt im Ein- und Ausfahren der Straßenbahnen deutlich unter den bahntechnisch angeordneten 20 km/h.

 

Nach Angaben der ViP ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h nicht geeignet, die Sicherheit für die Fußgänger weiter zu erhöhen. Es wird als zweckmäßiger angesehen, durch intensive Schulungen auf eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise zu orientieren.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zu Punkt 1:

ca. 3000 €

 

 

zu Punkt 2:

ca. 7000 €

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