Antrag - 02/SVV/0143

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der gemäß § 12 der Sportförderungssatzung im 1. Quartal eines jeden Jahres für das Vorjahr von der Verwaltung vorzulegende Sportförderbericht wird in diesem Jahr als Bericht des OBM im Plenum der SVV behandelt.

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Bis zum Vorjahr hatte die im Antrag beschriebene Praxis Bestand. Sie wurde dann auf Initiative der zuständigen Sportbeigeordneten auf die Ausschussebene reduziert (vgl. DS 01/0226). Aus Sicht der Fraktion BürgerBündnis wäre eine Behandlung im Plenum wegen des vom OBM für 2002 ausgerufenen Jahr des Sports und der dabei proklamierten gesellschaftspolitischen Bedeutung öffentlichkeitswirksamer. Die Beratung im Fachausschuss müsste im Vorfeld ohnehin vorausgehen, wenn der Bericht satzungsgemäß noch im März der SVV vorgelegt werden soll.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...