Beschlussvorlage - 11/SVV/0104
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen für Leistungen der Straßenreinigung im Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.02.2011
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Erläuterung
Begründung:
Zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) besteht eine vertragliche Bindung über das Sammeln und Transportieren von Abfällen, Wertstoffen und Fäkalien und die Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Potsdam. Die STEP ist verpflichtet auf der Grundlage der VO PR 30/35 und den Leitsätzen für die Preisermittlung von Selbstkosten (LSP) ihre Leistungsentgelte zu kalkulieren. Die Vertragspartner vereinbarten im Memorandum of Understanding II einen mehrjährigen Selbstkostenfestpreis.
Der diesbezüglich erste Fünfjahreszeitraum endete mit Ablauf des Jahres 2009, so dass für den Zeitraum 2010 bis 2014 eine neue Selbstkostenkalkulation durch die STEP zu erstellen war. Hierbei kam es zu erheblichen Zeitverzügen, so dass erst im Verlauf des Jahres 2010 ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung der Kalkulation beauftragt werden konnte. Auf Grundlage einer beschränkten Ausschreibung wurde das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BPG mbH mit dieser Prüfung beauftragt.
Mit Datum Ende September 2010 legte BPG mbH ihren abschließenden Prüfbericht vor. Seitdem liegen der LHP nun verbindlich vereinbarte Selbstkostenfestpreise auf der Grundlage eines festgeschriebenen Leistungsvolumens mit Mengenkorridor für die Jahre 2010 bis 2014 vor.
Da diese geprüften und vereinbarten Festpreise über den Preisen liegen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung angenommen wurden, ergibt sich für die Leistungen der Straßenreinigung ein Mehrbedarf im Jahr 2010, der nach Vorliegen der Dezemberrechnungen wie folgt beziffert werden kann.
Für die Leistungen der Straßenreinigung (UP 5450100) ergibt sich für das Jahr 2010 zur Verfügung stehenden Mittel ein Mehrbedarf in Höhe von 129.500 .
Da es sich bei der Straßenreinigung um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, kann das Ergebnis im UP 5450100 gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im übernächsten Kalkulationszeitraum berücksichtigt werden. Somit wird die voraussichtliche Unterdeckung aus dem Jahr 2010 in der Straßenreinigungsgebührenkalkulation 2012 kostenerhöhend berücksichtigt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Im Produkt 5450100-Straßenreinigung besteht im Haushaltsjahr 2010 ein Mehrbedarf.
Im Sachkonto 5455410- Erstattung Reinigungsleistungen des Produktes 5450100 besteht nach Berücksichtigung aller im DK 3065 zur Verfügung stehenden Mittel für 2010 der nachfolgend bezifferte Mehrbedarf.
Unterprodukt. Sachkonto Bezeichnung Mehrbedarf
5450100. 5455410 Straßenreinigung.
Erstattungen Reinigungsleistungen 129.500
Deckung aus dem Budget des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit
Unterprodukt. Sachkonto Bezeichnung Deckungsbetrag
1220101. 5291100 Allgem. Ordnungsangelegenheiten. 20.500
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
1220101.5451000 Allgem. Ordnungsangelegenheiten. 87.500
Erstattungen an Land
1220200.5291100 Bürgerservice. 21.500
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
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Gesamt 129.500
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,5 kB
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