Antrag - 10/SVV/0985
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstaufsichtsbeschwerde des Stadtverordneten Menzel gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam vom 06.09.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2010
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15.12.2010
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26.01.2011
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02.03.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.01.2011
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23.02.2011
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Erläuterung
Begründung:
Herr Menzel hat die Verweigerung von Akteneinsichtsrecht in vier Fällen beanstandet. Nach der am 01. November 2010 eingegangenen Stellungnahme des Oberbürgermeisters hat Herr Menzel seine Anträge auf Akteneinsicht per E-Mail an den Oberbürgermeister gerichtet.
In zwei von vier Fällen konnte der Eingang der Anträge im Büro des Oberbürgermeisters nicht nachvollzogen werden, so dass eine Bearbeitung nicht erfolgt ist.
In einem Fall wurde der Antrag auf Akteneinsicht vom Oberbürgermeister abschlägig beschieden und begründet. Hierzu gab es eine Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht, die in der Hauptsache erledigt ist, weil Akteneinsicht weitgehend gewährt wurde, die aber wegen der offenen Klärung der Kostenfrage noch nicht abgeschlossen ist.
In einem vierten Fall erklärte der Oberbürgermeister, dass Herrn Menzel die Akteneinsicht gewährt wurde, mit der Ausnahme geschützter Interessen Dritter, so dass auch in diesem Fall die Akteneinsicht begründet verwehrt wurde.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass keine hinreichenden Gründe für eine Dienstpflichtverletzung des Oberbürgermeisters zu erkennen sind. Deshalb wird empfohlen, von der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens abzusehen.