Beschlussvorlage - 11/SVV/0106

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 60.000.000 EUR festgesetzt. Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam setzt gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf den Höchstbetrag für die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen durch Beschluss fest.

 

Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses und damit auch in einer vorläufigen Haushaltsführung. Der Beschluss ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht.

 

Der Höchstbetrag für die Aufnahme von Kassenkrediten bleibt unverändert bei 60.000.000 EUR und stellt in diesem Rahmen die Zahlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam ausreichend sicher.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Aufnahme von Kassenkrediten werden Zinsen fällig. Die Höhe der Zinsen ist abhängig von der tatsächlichen Kassenkredithöhe und dem Zinssatz.

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Anlagen

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