Beschlussvorlage - 11/SVV/0109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Herr Rainer Roth, wohnhaft Gutenbergstraße 90, 14467 Potsdam und

 

Frau Angela Erdt, wohnhaft Dieselstraße 3, 14482 Potsdam

 

  werden als Schiedspersonen (Herr Roth für die Schiedsstelle Potsdam II und Frau Erdt für die     

  Schiedsstelle Potsdam IV) für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen gegenwärtig sieben Schiedsstellen. Die Schiedsstellen sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz (SchG) mit Schiedspersonen zu besetzen, die für die Dauer von fünf Jahren von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählt und von der Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam in ihr Ehrenamt berufen werden.

 

Die in Potsdam tätigen Schiedspersonen wurden in den vergangenen Jahren in ihr Ehrenamt berufen, so dass eine Wiederwahl jeweils nach Beendigung der Wahlperiode erfolgen muss.

 

Die Wahlperiode des Herrn Rainer Roth, der als Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam II berufen war, endete bereits im Januar 2010. Eine Neuwahl erfolgte mit Blick auf die beabsichtigte Neugliederung der Zuständigkeitsbereiche der Schiedsstellen nicht sogleich nach Ablauf der Bestellungszeit. Gleichwohl führte Herr Roth das Amt weiter. Nachdem nunmehr die Schiedsstellen neu zu gliedern sind und die Schiedsstelle Potsdam II erhalten bleiben soll, ist eine Neuwahl erforderlich. Herr Roth führte das Ehrenamt als Schiedsperson bislang mit großem Engagement. Er hat sich für die Fortführung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit und für eine Wiederwahl bereit erklärt. Gründe, die gegen eine Wiederwahl sprechen, liegen nicht vor.

 

Die Wahlperiode der Frau Angela Erdt, die als Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam IV berufen war, endete im November 2010. Auch nach Neugliederung der Zuständigkeitsbereiche soll die Schiedsstelle Potsdam IV erhalten bleiben, so dass eine Wiederwahl erfolgen muss. Auch Frau Erdt führte ihr Ehrenamt mit großen Engagement. Sie hat zwischenzeitlich ihre Ausbildung zur Mediatorin erfolgreich absolviert und ist daher auch aus diesem Grund als Schiedsperson für die Landeshauptstadt Potsdam eine große Bereicherung. Gründe, die gegen eine Wiederwahl sprechen, liegen auch bei Frau Erdt nicht vor.

 

Es wird gebeten, Herrn Roth und Frau Erdt als Schiedspersonen für Potsdam zu wählen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachmittel für die Schiedsstellen sind von der Gemeinde zu tragen. Im Haushalt sind hierfür Ausgaben von 2.200 Euro jährlich geplant. Durch die Neuwahl der Schiedspersonen ergeben sich keine Veränderungen.

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Anlagen

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