Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0113

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zu Kenntnis:

 

Die Baulast der Haltestelle befindet sich beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Die Havelbus Verkehrsgesellschaft bedient diese Haltestelle.

Die Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges ergab, dass im außerörtlichen Bereich der Michendorfer Chaussee (Bundesstraße) mit dort zulässigen Höchstgeschwindigkeiten weit über      50 km/h auf Grund der erlassenen Richtlinien generell kein Fußgängerüberweg angeordnet werden kann. Dies ist unzulässig (vgl. R-FGÜ 2001 für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen). Unter den jetzigen Verkehrsbedingungen ist der Fußgänger angehalten und verpflichtet, jeweils unter Nutzung der vorhandenen Lücken im Verkehrsfluss und beidseitiger Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, die Fahrbahn gefahrlos zu queren. Die derzeitige Verkehrssituation im betreffenden Bereich ist nicht von einer erheblichen Gefahrenlage geprägt, die straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach der geltenden StVO notwendig werden lassen.

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen sieht auf Grund des sehr geringen Fahrgastwechsels mittelfristig keine Priorität in der beleuchtungstechnischen Erschließung der Haltestelle sowie der Errichtung eines Unterstandes.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Stadtverwaltung Potsdam nicht ermächtigt ist, einen Ausstattungsaufwand auf den Liegenschaften anderer Eigentümer zu tragen.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...