Anfrage - 11/SVV/0144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 06.10.2010 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad Bornstedter Feld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB. Trotz beschleunigtem Verfahren ist die für Januar 2011 angekündigte Offenlage und TÖB Beteiligung nicht erfolgt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie stellt sich der Sachstand zum Schwimmbad Neubau dar?

 

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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