Antrag - 10/SVV/1029
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung des Autonomen Frauenzentrums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Einreicher*:
- Gruppe Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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26.01.2011
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02.03.2011
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06.04.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.02.2011
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23.03.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.02.2011
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09.03.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Liegenschaft Zeppelinstraße 189 verbleibt zur Sicherung des Beratungs- und Veranstaltungsangebotes des Autonomen Frauenzentrums im kommunalen Eigentum.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sofort alle Aktivitäten zur Veräußerung des Objektes abzubrechen und die Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem Autonomen Frauenzentrum e.V. zurückzunehmen.
Erläuterung
Begründung:
Seit 2008 bemühen sich die Stadtverwaltung und der Verein Autonomes Frauenzentrum Potsdam e.V. darum, neue Räumlichkeiten für die derzeit noch in der Zeppelinstraße 189 betriebenen Beratungs- und Kulturangebote für Frauen zu finden.
Obwohl der Mietvertrag durch den Kommunalen Immobilienservice bereits gekündigt wurde, sind noch keine Ersatzräume gefunden worden.
Die Stadtverwaltung kann dem Verein keine geeigneten städtischen Räumlichkeiten anbieten, ist aber andererseits nicht in der Lage die Mietkostenzuschüsse in einem Umfang zu übernehmen, der die Anmietung von passenden Ersatzräumen durch den Verein ermöglicht.
Um das unverzichtbare Angebot des Autonomen Frauenzentrums zu erhalten, muss daher auf die Veräußerung der Zeppelinstraße 189 verzichtet werden und die frauenpolitische Arbeit an diesem Standort langfristig gesichert werden.