Beschlussvorlage - 11/SVV/0112
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung von innerstädtischen Vorranggebieten Wohnen im Rahmen der integrierten Innenstadtentwicklung durch Wohnraumförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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08.03.2011
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2011
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06.04.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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08.03.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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15.03.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Landeshauptstadt Potsdam werden die folgenden Gebiete als innerstädtische Vorranggebiete Wohnen im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:
Am Findling
Behringstraße
Friedhofsgasse
Horstweg/Rudolf-Moos-Straße.
(Genaue Gebietsbegrenzung siehe Karte in der Anlage.)
Erläuterung
Begründung:
Mit der Konzentration der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg auf die Innenstädte wurde die Vergabe von Fördermitteln aus den einzelnen Programmen an eine bestimmte Fördergebietskulisse gebunden:
innerstädtische Entwicklungsbereiche
innerstädtische Sanierungsgebiete
innerstädtische Vorranggebiete Wohnen
konsolidierte Gebiete.
Die innerstädtischen Vorranggebiete Wohnen sind durch einen Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde zu beschließen. Dieser Selbstbindungsbeschluss ist Voraussetzung dafür, dass eine Förderung innerhalb eines Gebietes ausgereicht wird.
Als Erweiterung der seit 2008 in der Landeshauptstadt Potsdam bereits bestätigten Fördergebiete (siehe Karte in der Anlage) sind nach Vorabstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und der Landeshauptstadt Potsdam und unter Einbeziehung der Vorschläge des Sanierungsträgers Stadtkontor sowie der PRO Potsdam in der nachfolgenden Tabelle die neuen innerstädtischen Vorranggebiete Wohnen dargestellt:
Bezeichnung des Vorranggebietes Wohnen
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Abgrenzung der Gebietskulisse
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Am Findling
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Bereich Kopernikusstraße, Pestalozzistraße, Großbeerenstraße, An den Windmühlen, Fritz-Zubeil-Straße
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Behringstraße
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Bereich Behringstraße, Pasteurstraße, Semmelweißstraße
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Friedhofsgasse
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Friedhofsgasse |
Horstweg/Rudolf-Moss-Straße
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Bereich Horstweg, Rudolf-Moos-Straße, Fritz-Zubeil-Straße, An den Windmühlen, Walter-Klausch-Straße, Dieselstraße
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Der Entwicklungsbereich Bornstedter Feld wurde durch das Ministerium bereits 2008 als konsolidiertes Gebiet eingestuft. Damit ist in diesem Bereich eine Förderung nach der Aufzugsrichtlinie möglich.
Eine Einbeziehung des Entwicklungsbereiches Bornstedter Feld als innerstädtisches Fördergebiet (Entwicklungsbereich oder Vorranggebiet Wohnen) als Grundlage für eine Neubauförderung wurde durch das Ministerium abgelehnt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die auszureichenden finanziellen Mittel sind Fördermittel des Landes Brandenburg, die von der Investitionsbank des Landes Brandenburg direkt an die Fördermittelberechtigten ausgereicht werden.
Kommunale Eigenanteile gibt es keine. Daher ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam keine haushaltswirksamen finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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