Beschlussvorlage - 11/SVV/0112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam werden die folgenden Gebiete als innerstädtische Vorranggebiete Wohnen im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:

 

                                                Am Findling

                                                Behringstraße

                                                Friedhofsgasse

                                                Horstweg/Rudolf-Moos-Straße.

 

 

(Genaue Gebietsbegrenzung siehe Karte in der Anlage.)

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Konzentration der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg auf die Innenstädte wurde die Vergabe von Fördermitteln aus den einzelnen Programmen an eine bestimmte Fördergebietskulisse gebunden:

 

innerstädtische Entwicklungsbereiche

innerstädtische Sanierungsgebiete

innerstädtische Vorranggebiete Wohnen

konsolidierte Gebiete.

 

Die innerstädtischen Vorranggebiete Wohnen sind durch einen Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde zu beschließen. Dieser Selbstbindungsbeschluss ist Voraussetzung dafür, dass eine Förderung innerhalb eines Gebietes ausgereicht wird.

 

Als Erweiterung der seit 2008 in der  Landeshauptstadt Potsdam bereits bestätigten Fördergebiete (siehe Karte in der Anlage) sind nach Vorabstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und der Landeshauptstadt Potsdam und unter Einbeziehung der Vorschläge des Sanierungsträgers Stadtkontor sowie der PRO Potsdam in der nachfolgenden Tabelle die neuen innerstädtischen Vorranggebiete Wohnen dargestellt:

 

 

Bezeichnung des Vorranggebietes Wohnen

 

 

Abgrenzung der Gebietskulisse

 

 

Am Findling

 

 

Bereich Kopernikusstraße, Pestalozzistraße,

Großbeerenstraße, An den Windmühlen,

Fritz-Zubeil-Straße

 

 

Behringstraße

 

 

Bereich Behringstraße,

Pasteurstraße, Semmelweißstraße

 

 

Friedhofsgasse

 

 

Friedhofsgasse

 

Horstweg/Rudolf-Moss-Straße

 

 

Bereich Horstweg, Rudolf-Moos-Straße,

Fritz-Zubeil-Straße, An den Windmühlen,

Walter-Klausch-Straße, Dieselstraße

 

 

 

 

Der Entwicklungsbereich Bornstedter Feld wurde durch das Ministerium bereits 2008 als konsolidiertes Gebiet eingestuft. Damit ist in diesem Bereich eine Förderung nach der Aufzugsrichtlinie möglich.

Eine Einbeziehung des Entwicklungsbereiches Bornstedter Feld als innerstädtisches Fördergebiet (Entwicklungsbereich oder Vorranggebiet Wohnen) als Grundlage für eine Neubauförderung wurde durch das Ministerium abgelehnt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die auszureichenden finanziellen Mittel sind Fördermittel des Landes Brandenburg, die von der Investitionsbank des Landes Brandenburg direkt an die Fördermittelberechtigten ausgereicht werden.

Kommunale Eigenanteile gibt es keine. Daher ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam keine haushaltswirksamen finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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