Beschlussvorlage - 11/SVV/0126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Das nachfolgende Leitbild (Anlage 1) sowie die dazugehörigen Maßnahmen (Anlage 2) bilden den Orientierungsrahmen für die Klimaschutzpolitik der LHP.

 

2. In Abhängigkeit von der Entwicklung der städtischen CO2-Bilanz sollen weitere Maßnahmen (Anlage 3) Berücksichtigung finden.

 

3. Konkrete Entscheidungen sind mit gesonderten Beschlussvorlagen vorzubereiten.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung:

 

-          DS 08/SW/0707 „Aufstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes“

-          DS 07/SVV/0221 „Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 20% bis 2020 auf der Basis von 2005“

-          Vorlage Nr. 95/057 „Mitgliedschaft Klima-Bündnis“

-          DS 06/SVV/0230 „Aktivitäten im Rahmen der Mitgliedschaft Klima-Bündnis fortzusetzen“ und der damit eingegangenen Selbstverpflichtung, den CO2-Ausstoßes langfristig auf 2,5 t CO2 pro Einwohner zu begrenzen

-          09/SVV/0524              Klimaschutz- und Energieeffizienzziele in das Klimaschutzkonzept einfließen zu lassen

 

hat die Stadtverwaltung am 19.01.2010, nach der Durchführung eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens mit der Nummer VV - 3 - 300 / 23 / 09, den Auftrag für die Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes an ein Konsortium von 10 größtenteils lokalen und regionalen Instituten, Ingenieurbüros und Unternehmen vergeben.

 

In Auswertung des vorliegenden Gutachtens, sowie dazu durchgeführter 11 Bürgerkonferenzen in nahezu allen Potsdamer Stadtteilen, vom 07.10.2010 bis zum 25.11.2010, wird der Stadtverordnetenversammlung der oben aufgeführte Beschlussvorschlag unterbreitet.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Umsetzung der Maßnahmen aus Anlage 2 "Leitbildszenario" wäre nach derzeitigen Erkenntnissen für die LHP bis 2020 ein finanzieller Aufwand von 8.699.000 EUR notwendig (Kapitel 4.5.2 Seite 54 ff).

 

Die finanziellen Auswirkungen der Einzelmaßnahmen sind im Gutachten zum "Integrierten Klimaschutzkonzept" in den Maßnahmeblättern ausgewiesen.

 

Soweit für die konkrete Umsetzung städtische Mittel erforderlich sind, ist dies abhängig von der Möglichkeit der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen.

 

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Anlagen

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