Beschlussvorlage - 11/SVV/0115

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der ersten Ergänzung zum Finanzierungsvertrag zur Anschaffung von Niederflurstraßenbahnen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH vom 27.11.2007 (Anlage) wird zugestimmt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem derzeit gültigen Nahverkehrsplan den Auftrag erteilt, die alten aus den Jahren 1985 bis 1987 stammenden Straßenbahnen vom Typ KT4D durch eine Flotte moderner Niederflurstraßenbahnen zu ersetzen. Mit diesem Auftrag kommt die LHP ihrer Verpflichtung aus dem Behindertengleichstellungsgesetz, einen wahlfreien barrierefreien Zugang für die Potsdamer zum ÖPNV zu gewährleisten ebenso nach, wie der Selbstverpflichtung der LHP im Rahmen des Beitritts zur Erklärung von Barcelona (SVV-Beschluss DS 05/SVV/0529).

 

Gemäß SVV-Beschluss vom 07.11.2007, Drucksache 07/SVV/0815, erfolgt zurzeit die Beschaffung von 18 Niederflurstraßenbahnen des Typs Variobahn des Herstellers Stadler Rail AG, die in einer 1. Charge von 10 Fahrzeugen beginnend ab April 2011 geliefert und ab September 2011 sukzessive in Betrieb genommen werden sollen. Damit verbleiben zunächst 8 Züge des Typs Tatra aus den 80-er Jahren im Linieneinsatz, die nicht mehr den heutigen Ansprüchen an den Stand der Technik und des Komforts genügen und insbesondere aufgrund des hochflurigen Einstiegs für in ihrer Mobilität eingeschränkte Kunden ungeeignet sind.

 

Mit der Zuführung der 2. und 3. Tranche mit jeweils vier Variobahnen können die letzten noch im Betriebseinsatz befindlichen Hochflurfahrzeuge abgelöst werden. Damit ist dann ein einheitlicher Fahrzeugeinsatz mit Niederflurfahrzeugen möglich, die unter anderem einen niveaufreien Einstieg bieten und damit barrierefrei für alle Fahrgäste zugänglich sind. Auf Niederflurwagen angewiesene Kunden brauchen sich dann künftig nicht mehr an einem, für sie speziellen Fahrplan zu orientieren und werden damit unabhängiger. Dies ist umso wichtiger vor dem Hintergrund der demografischen und strukturellen Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam: für die zunehmende Zahl älterer Bürger und Familien mit Kindern wird das Straßenbahnfahren deutlich komfortabler.

Die LHP ist ihren bisherigen Finanzierungsverpflichtungen entsprechend des Finanzierungsvertrages in vollem Umfang nachgekommen. Für die bisher verbindlich bestellten 10 Bahnen werden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 die vereinbarten je 2,5 Mio. Euro aus ÖPNV-Fördermitteln des Landes bereitgestellt werden können.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzierungsvertrages gab es große Unsicherheit bezüglich der zukünftigen ÖPNV-Förderung des Landes entsprechend des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG), die im wesentlichen aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes sowie des Entflechtungsgesetzes des Bundes gespeist wird. Auf Grund der Überprüfung des Regionalisierungsgesetzes 2013/2014 und des Auslaufens der Zweckbindung des Entflechtungsgesetzes 2013 hat sich die LHP mit Vertragsabschluss 2007 nur bis 2013 in der Lage gesehen, jährlich 2,5 Mio. Euro bereit zu stellen.

Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass die Mittel des Regionalisierungsgesetzes im wesentlichen konstant bleiben, insbesondere ist die Umverteilung der Mittel zwischen den Bundesländern derzeit nicht mehr Gegenstand der Gespräche. Auch das Entflechtungsgesetz wird nach seiner Revision 2013 in bisheriger Form Bestand haben.

Die Finanzierungsverordnung zum ÖPNVG befindet sich zurzeit in der Evaluierungsphase. In Diskussion befindliche Änderungen zur Stärkung ökologischer und demografischer Aspekte dürften keine negativen Auswirkungen auf den Anteil der LHP an der Gesamtzuweisung des Landes nach sich ziehen, so dass derzeit davon ausgegangen werden kann, die begonnene jährliche Förderung der Straßenbahnbeschaffung auch über das Jahr 2013 hinaus fortführen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe dazu Punkt 1 der ersten Ergänzung zum Finanzierungsvertrag zur Anschaffung von Niederflurstraßenbahnen.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zu dem Haushalt künftiger Jahre werden ab 2014 folgende Ansätze in den Produktkonten relevant sein:

 

2014 – 2022

 

Einzahlung:     

5470002 6811000 Investitionszuweisungen vom Land                            jährl. 2.500.000 Euro

Auszahlung:

5470002 7815500 Zuschüsse für Investitionen an verbundene
Unternehmen                                                                                                                jährl. 2.500.000 Euro

 

2023

 

Einzahlung:     

5470002 6811000 Investitionszuweisungen vom Land                                           1.500.000 Euro

Auszahlung:

5470002 7815500 Zuschüsse für Investitionen an verbundene
Unternehmen                                                                                                                              1.500.000 Euro

 

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Anlagen

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