Antrag - 10/SVV/1075
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnungszeiten im Bereich Soziale Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Einreicher*:
- Gruppe Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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26.01.2011
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02.03.2011
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06.04.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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15.02.2011
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15.03.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass im Bereich Soziale Leistungen eine serviceorientierte Arbeitsweise praktiziert wird.
1. Die im Internet veröffentlichten Öffnungszeiten im Bereich Soziale Leistungen (Dienstag 10-12 Uhr und 13-18 Uhr, Donnerstag 10-12 Uhr und 13-16 Uhr) sollen umgehend eingehalten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass in den Sprechzeiten jede Person ohne Terminvereinbarung oder Vorankündigung ihr Anliegen vorbringen kann. Zur Entlastung der Sprechzeiten und Verkürzung der Wartezeiten, soll eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich sein.
2. Die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen soll verbessert werden. Dazu soll die Einführung von Kernarbeitszeiten bzw. der Einsatz von Anrufbeantwortern innerhalb der Behörde geprüft werden.
3. Falls dies zur Sicherung der Sprechzeiten erforderlich ist, soll eine zusätzliche Personalstelle eingerichtet werden.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2011 über die eingeleiteten Schritte informiert werden.
Erläuterung
Begründung:
Seit einigen Monaten müssen im Bereich Soziale Leistungen vor Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen durch Asylbewerberinnen und Grundsicherungsempfänger Termine vereinbart werden. Oftmals sind außerdem die Telefone in der Behörde nicht besetzt, was die Terminvereinbarung erschwert.
In einem Gespräch der Gruppe Die Andere mit der Leitung des Bereiches erklärte sich die Verwaltung bereit, an den Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung die Anliegen der Hilfesuchenden zu bearbeiten. Allerdings wurden auch personelle Engpässe geltend gemacht, die (u.a. wegen eines hohen Krankenstandes) bestehen.
Schon aus rechtlichen Gründen sind die Kommunen verpflichtet, einen niedrigschwelligen Zugang zu sozialen Leistungen und Beratungsangeboten sicherzustellen. Die Stadt Potsdam versteht sich darüber hinaus als Bürgerkommune. Mit diesem Anspruch ist es kaum vereinbar, dass ausgerechnet Menschen, die auf die Unterstützung der Stadt Potsdam angewiesen sind, um das materielle Lebensminimum zu sichern, ihre Miete zu begleichen und Zugang zur ärztlichen Grundversorgung zu erhalten, diese - oft unaufschiebbaren - Anliegen erst nach telefonischer Voranmeldung und oft Wochen später persönlich vorbringen können.