Beschlussvorlage - 11/SVV/0220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ entschieden (s. Anlage1).

 

2.       Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.       Die Ergänzung zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1              Abwägungsvorschlag zu den während der Beteiligung zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (3 Seiten)

Anlage 2              Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Planzeichnung, Abzeichnung und Begründung (58 Seiten)

Anlage 3              Ergänzung zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ (3 Seiten)

Anlage 4               DV Ergängzung

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 04.03.2009 den Aufstellungsbeschluss zum 1. Änderungsverfahren des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ im vereinfachten Verfahren gefasst (DS 09/SVV/0024). Ziel der Planung ist die Vergrößerung von Baufeldern zur baulichen Erweiterung der Gebäudeteile E und F des Geoforschungszentrums und des Kasino- und Bibliotheksgebäudes innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs.

 

Der Vorhabenträger, das Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum-GFZ, übernimmt alle Verpflichtungen aus dem Vorhaben.

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 23.12.2009 bis zum 29.01.2010. An der Planung wurden insgesamt 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein könnten, beteiligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 14.04.2010 bis zum 19.05.2010 durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Es sind während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 10 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen, die sich nicht zur Planung geäert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In 6 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in 4 Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise zur Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind.

 

Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äerungen bezogen sich auf die Fragen zum Artenschutz (Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung West (LUA), Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände) und zur eventuellen Kampfmittelbelastung (Polizeipräsidium Potsdam).

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben

Der Hinweis auf einen Ausschluss von bauvorbereitenden Maßnahmen (inkl. Gehölzfällung) im Zeitraum vom 15. März bis zum 15. September ist als Präzisierung in die Begründung aufgenommen worden. Bezüglich des vermuteten Vorkommens der Zauneidechse ist die Eignung der von der Planung betroffenen Fläche aufgrund fehlender Strukturelemente nachvollziehbar für das LUA ausgeschlossen worden.

Der Hinweis auf die erforderliche Beantragung einer Munitionsfreigabebescheinigung ist in die Begründung aufgenommen worden und dem Vorhabenträger mitgeteilt worden.

Zur Klarstellung ist eine redaktionelle Anpassung in der Planzeichnung zum Bereich A erfolgt. Die explizite Darstellung des Gasflaschenlagers und zweiter Laborcontainer unmittelbar westlich an das Baufeld B angrenzend ist nicht erforderlich, da zur Errichtung dieser Anlagen bereits eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ erteilt worden ist. Die bisherige textliche Festsetzung Nr. 10 zum Standort und zur Zulässigkeit dieser Anlagen entfällt.

Zur Kompensation für den Eingriff in den Naturhaushalt ist mit dem Vorhabenträger eine Zusatzklausel zum bereits umgesetzten Durchführungsvertrag vereinbart, nach der der Vorhabenträger einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 26.500 € zweckgebunden an den Naturschutzfonds zu zahlen hat. Die Unterschrift des Vorhabenträgers unter die Ergänzung zum Durchführungsvertrag liegt vor (s. Anlage 3).

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ gefasst und die Ergänzung zum zugehörigen Durchführungsvertrag gebilligt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung der Planung entstehen nicht.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Erschließungsmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag geregelt und sind ebenso wie die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Planung vom Vorhabenträger zu übernehmen.

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

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Anlagen

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