Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis: In vielen deutschen Städten stehen seit den fünfziger Jahren an zentralen Orten Denkmäler, Stelen, Gedenktafeln und Skulpturen, die an das Wirken der Menschen, vor allem Frauen, erinnerten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die zerstörten Gebäude beseitigten.

 

Auch in Potsdam wirkten sogenannte „Trümmerfrauen“. Am 20.06.1945 waren durch den damaligen Oberbürgermeister Dr. Heinz Zahn, Männer zwischen 16 und 65 und Frauen zwischen 18 und 60 zur „Notdienstpflicht“ d. h. zur Enttrümmerung der schwer zerstörten Stadt verpflichtet worden.

 

Ein möglicher Aufstellungsort eines Erinnerungsdenkmals könnte die ehemalige „Humboldtstraß sein oder der ehemalige „Blücherplatz“ hinter dem Alten Rathaus.

 

Entsprechend dem Votum des Kulturausschusses wurde der Antrag auf „Errichtung einer Gedenkstele“ in den Beirat Kunst im öffentlichen Raum überwiesen. Dort wurde dieser am 27.01.2011 beraten.

 

Der Beirat Kunst im Öffentlichen Raum sieht zwei Möglichkeiten zur Umsetzung des Antrages:

 

1.       Sollte seitens der Antragsteller eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema stattfinden, muss ein Künstlerwettbewerb ausgeschrieben werden. Die Durchführung eines solchen Wettbewerbs würde ca. 10.000 € kosten.

 

2.       Bei einer Betonung des Denkmals und Erinnerungsgedenkens scheint es dem Beirat angemessen, eine Gedenktafel an einen geeigneten Ort anbringen zu lassen. Dieses Vorhaben müsste dann in die Gedenktafelkommission eingebracht werden.

 

Die Initiatoren, die lt. Beschluss vom 15.12.2010 der SVV für die Finanzierung des Vorhabens verantwortlich sind, müssen entscheiden, ob eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema gewünscht ist oder eine Gedenktafel. In jedem Fall ist die Finanzierung des Vorhabens ausschließlich über Spenden zu finanzieren.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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