Antrag - 11/SVV/0214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich alles dafür Notwendige zu tun, um ruhige Zonen gemäß EU Lärmumgebungsrichtlinie auszuweisen. Dabei sind alle Parks im UNESCO-Welterbe "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ und die Gewässer (Havelseen, Sacrower See, Groß Glienicker See), die Potsdamer Wohngebiete und das LSG Potsdamer Wald und Havelseen als „ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum gegen eine Zunahme von Fluglärm zu schützen (§ 47d Abs. 2 BImSchG i.V.m. Art. 3 l und der Art. 9 Richtlinie 2002/49/EG „Über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“). Diese sind bei den für die Flugrouten des BBI zuständigen Behörden anzumelden.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt gegenüber Ministerpräsident Platzeck und Minister Vogelsänger in geeigneter Weise darauf zu drängen, dass der BBI die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (abhängige Parallelstarts, gerade Flugrouten, wie im Planfeststellungsbeschluss genehmigt) und unter Berücksichtigung des Nachtflugverbotes (22:00-06:00 Uhr) umsetzt.

 

Der Oberbürgermeister soll mit der Bitte an die UNESCO herantreten, mögliche Auswirkungen auf das Welterbe prüfen zu lassen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Ausweisung ruhiger Gebiete sollte sowohl dem Schutz der Bevölkerung wie auch der Erholungs- und touristischen Funktion der Parks dienen. (Sanssouci, Neuer Garten, Babelsberger Park etc.). Die Erarbeitung des Lärmaktionsplans soll nach Angaben der Verwaltung erst gegen 2013 abgeschlossen werden. Darin sollen dann planmäßig ruhige Zonen für die LH Potsdam ausgewiesen werden. Die Flugrouten des BBI werden vorher festgelegt. Es wurde öffentlich dazu aufgefordert, ruhige Zonen der Kommunen vorher anzumelden.

 

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