Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0325

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

15. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam zum 31. Dezember 2009

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist verpflichtet, gemäß § 82 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen Beteiligungsbericht über ihre Unternehmen in Form des Privatrechts und in Form von Eigenbetrieben zu erstellen. Nach § 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) soll der Beteiligungsbericht insbesondere Angaben über die Rahmendaten des Unternehmens, die Analysedaten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens sowie Angaben zu den Leistungs- und Finanzbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde enthalten.

Der vorliegende 15. Beteiligungsbericht basiert auf den Jahresabschlüssen der städtischen Unternehmen und Beteiligungen zum 31. Dezember 2009.

Unter der DS 10/SVV/0133 wurde die Hinwirkung zur Offenlegung der Geschäftsführergehälter kommunaler Unternehmen beschlossen. Aufgrund des noch andauernden Abstimmungsprozesses kann zum jetzigem Zeitpunkt noch keine Veröffentlichung vorgenommen werden.

Die von den Fraktionen gewünschten zusätzlichen Informationen werden, wie in den Vorjahren, in einem gesonderten hausinternen Bericht ausgewiesen. Dieser Bericht umfasst den vollständigen Lagebericht und die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Er wird nach Veröffentlichung des 15. Beteiligungsberichtes an die Fraktionen ausgereicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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