Antrag - 11/SVV/0297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01. Juni 2011 zur Havarie eines Mastes der Flutlichtanlagen im Karl-Liebknecht-Stadion zu berichten. Im Bericht sind insbesondere die Verantwortlichkeiten für durchzuführende Wartungsarbeiten und technische Überwachung an der Anlage sowie die im TÜV-Bericht aufgeführte Mitverantwortung der Bauverwaltung an der Havarie darzulegen.

 

gez. M. Schröder                                                        gez. M. Schubert

Fraktionsvorsitzender                                                        Fraktionsvorsitzender

CDU/ANW                                                                      SPD

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Presse vom 9. April 2011 (Märkische Allgemeine, S. 13) sind eine Reihe von Versäumnissen bei der Wartung und Unterhaltung der Flutlichtanlage im Karl-Liebknecht-Stadion aufgeführt, die letztlich zur Havarie eines der Flutlichtmasten führten. Der Artikel stützt sich insbesondere auf einen internen Untersuchungsbericht des TÜV Rheinland. Neben einer Reihe von Wartungsmängeln wird der Bauverwaltung eine Mitverantwortung an der Havarie zugewiesen. Laut vorgenanntem Pressebericht soll die Genehmigung für die Anlage trotz technischer Schwächen und ungenügender Statiknachweise erteilt worden sein. Der daraus entstandene Schaden wird mit 250.000 € angegeben.

 

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