Beschlussvorlage - 11/SVV/0277
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung in 14471 Potsdam - "Mertz-von-Quirnheim-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2011
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Erläuterung
Begründung:
Im August 2010 hatte die Résidence au Rivage GmbH & Co. KG als Bauträger für das Bauvorhaben auf dem Gelände des ehem. Umspann- / Heizkraftwerkes in der Zeppelinstraße 135, den Vorschlag unterbreitet, die neu entstehende Privatstraße, welche das dort neu entstehende Wohngebiet erschließen soll, in Graf-von-der-Schulenburg-Straße zu benennen.
Der Kulturausschuss lehnte die Verwendung dieses Namens in seiner Sitzung am 19.09.2010 einstimmig ab, mit der Begründung, dass die Vergangenheit des Vaters von Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg während der Naziherrschaft Missverständnisse im Hinblick auf die vorgeschlagene Straßenbenennung hervorrufen könnte und eine Straßenbenennung mit Vor- und Zunamen für die Anwohner nicht zumutbar wäre.
Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen den Namenspool der Landeshauptstadt Potsdam auf andere mögliche und dem Bauvorhaben würdige Persönlichkeiten geprüft und dem Bauträger die Verwendung des Straßennamens
Mertz-von-Quirnheim-Straße
vorgeschlagen.
Namensgeber ist der deutsche Offizier und Widerstandkämpfer Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim, der auf Grund seiner Beteiligung am Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Da Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim mit seiner Familie 1919 nach Potsdam übersiedelte, ist der Bezug einer Benennung nach ihm zur Landeshauptstadt Potsdam zweifellos gegeben. Weil seine Familie, darunter sein Vater Hermann Mertz von Quirnheim, auf Grund der Beteiligung Albrecht Ritter Mertz von Quirnheims am Attentat vom 20. Juli 1944, in Sippenhaft genommen wurde, sind zudem Missverständnisse hinsichtlich der Namensgebung ausgeschlossen und es würde ferner eine Ehrung der gesamten Familie von Quirnheims erfolgen.
Zudem ist auch die Schreibweise dieses Straßennamens griffig und frei von Verwechslungen, so dass dieser Straßenname hervorragend für eine Benennung der geplanten Straßen geeignet wäre.
Der Kulturausschuss stimmte in seiner Sitzung am 20.01.2011 der Benennung dieser Privatstraße zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,6 kB
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